Große Koalition plant Makelverbot für E-Rezept-Codes |
Benjamin Rohrer |
30.04.2021 09:30 Uhr |
Künftig sollen Patienten ihren Apotheken DataMatrix-Codes vorlegen, mit denen die Apotheke auf das E-Rezept zugreifen kann (hier ein Beispiel aus einem Hamburger Modellprojekt). Die Große Koalition will vermeiden, dass mit diesen Codes Handel getrieben wird. / Foto: Imago Images/epd
Im Digitalen Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) könnte nach Plänen der Regierungsfraktionen noch ein für die Apotheker wichtiger Aspekt mit aufgenommen werden. Das Gesetz, mit dem die Bundesregierung in erster Linie die Pflege modernisieren will, wird derzeit im Bundestag diskutiert – die Regierungsfraktionen arbeiten derzeit mehrere Änderungsanträge ein. Neu hinzugekommen ist ein Antrag, mit dem die künftigen E-Rezept-Token auch dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt werden sollen. Der Antrag liegt der PZ vor.
Worum geht es? Bereits gesetzlich vorgesehen ist, dass das E-Rezept ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend wird – die Ärzte verordnen dann nur noch über das neue, digitale Verordnungssystem und legen das E-Rezept nach der Verordnung auf einem zentralen Server (Fachdienst) ab. Die Patienten erhalten einen DataMatrix-Code (auch »Token«) genannt – entweder auf Papier ausgedruckt oder via Smartphone-App – den sie in der Apotheke ihrer Wahl vorlegen können. Die Apotheke scannt diesen Code und kann dann auf die Verordnung zugreifen. Das im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) vorgesehene Makel- und Zuweisungsverbot galt bisher im Wortlaut nur für die auf dem Server liegenden E-Rezepte selbst. Die ABDA befürchtete daher, dass mit den E-Rezept-Codes leicht Handel getrieben werden könnte.
Doch die Koalition will hier tätig werden. Konkret soll im DVPMG per Änderungsantrag klargestellt werden, dass »das Sammeln, Vermitteln oder Weiterleiten von deren (E-Rezepte) elektronischen Zugangsdaten« ebenso verboten wird. Zur Begründung heißt es im Antrag: »Mit den Änderungen wird klargestellt, dass das Zuweisungs-und Makelverbot insbesondere auch für die elektronischen Zugangsdaten (eToken) gilt, die für den Zugriff auf die Verordnungsdaten und die Einlösung der elektronischen Verordnungen benötigt werden.« Das Zuweisungs-und Makelverbot sei »ein wesentliches Element der Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch wohnortnahe Apotheken«. Es müsse daher stringent und kohärent geregelt sein und eventuell weiterentwickelt werden, damit der verfolgte Regelungszweck auch tatsächlich erreicht werde. »Mögliche Umgehungsstrategien müssen verhindert werden«, heißt es abschließend.
Schon zuvor war bekannt geworden, dass Union und SPD mit dem DVPMG auch den Zugang zur künftigen E-Rezept-App der Gematik erleichtern wollen. Bisher war geplant, dass GKV-Versicherte die App zur Weiterleitung von E-Rezepten nur nützen können, wenn sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben, die mit NFC-Technologie funktioniert. Denn die Versicherten müssen sich mittels ihrer eGK in der App identifizieren. Nur ein Bruchteil der Versicherten verfügt über solche Karten und NFC-fähige Handys. Deswegen will die Große Koalition nun die Krankenkassen verpflichten, ein weiteres, niedrigschwelligeres Zugangsverfahren zu bauen. Der GKV-Spitzenverband hatte sich in einer Pressemitteilung grundsätzlich für diese Regelung ausgesprochen – allerdings erklärt, dass die Frist bis zum Jahresende nicht machbar sei.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.