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Pharmazeutische Bedenken

Apotheker wachsam beim Austausch von Parkinson-Medikamenten

2020 haben die Apotheken rund sechs Millionen Packungen Antiparkinsonmittel abgegeben. Bei 17 Prozent hatte der verordnende Arzt bereits ein Aut-idem-Kreuz gesetzt. Bei weiteren rund 4 Prozent machten Apotheken pharmazeutische Bedenken geltend, um einen Austausch zu verhindern.
Daniela Hüttemann
01.10.2021  09:00 Uhr

Rund 234.200 – das ist die Zahl des Monats des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI). Denn so häufig haben Apotheken im vergangenen Jahr pharmazeutische Bedenken bei der Abgabe von Antiparkinsonmitteln angemeldet. Insgesamt gaben sie 2020 rund sechs Millionen Packungen solcher Medikamente an Parkinson-Patienten ab.

Bei 17,1 Prozent (bezogen auf alle abgegebenen Packungen) hatte der Arzt durch sein »Aut-idem-Kreuz« den Austausch gegen ein rabattiertes Arzneimittel verhindert – und dieses Werkzeug im Vergleich zu anderen Medikamentengruppen rege genutzt. Im Schnitt lag die Aut-idem-Rate bezogen auf alle Arzneimittel bei nur 7,2 Prozent. Am häufigsten taten die Mediziner dies in Bezug auf Parkinson beim COMT-Hemmer Tolcapon (24,0 Prozent) sowie bei der Fixkombination aus Levodopa und Decarboxylasehemmer (20,7 Prozent).  Letztere stellen den Großteil der Verordnungen unter den Antiparkinsonmitteln dar (3,7 Millionen Verpackungen, das sind 61,3 Prozent).

Und auch die Apotheker legten am häufigsten bei der Fixkombi Einspruch gegen einen rabattvertragsbedingten Austausch ein: 87,4 Prozent aller rund 234.200 dokumentierten pharmazeutischen Bedenken betrafen die Levodopa-Decarboxylasehemmer-Kombination. Levodopa gilt als biopharmazeutisch problematischer Wirkstoff, für den insbesondere im fortgeschrittenen Krankheitsstadium eine genaue Dosierungseinstellung erforderlich ist. Jedoch könnten Präparate mit gleichen Aut-idem-Kriterien, also rein formal gleicher Dosierung, zulässige Unterschiede in ihrer Bioverfügbarkeit aufweisen, sodass ein Wechsel zwischen den Präparaten zu bedeutsamen Unterschieden im Blutspiegel führen kann. Ebenfalls unterschiedlich kann die Bioverfügbarkeit in Abhängigkeit von der Formulierung des Arzneimittels sein. So sieht das DAPI den Austausch zwischen dispersiblen und nicht-dispersiblen Darreichungsformen kritisch.

Neben Schwankungen im Wirkspiegel und damit der Gefahr von Nebenwirkungen oder verstärkten Symptomen kann auch eine mögliche Non-Adhärenz beim Austausch des gewohnten Präparats ein triftiger Grund für pharmazeutische Bedenken sein. »Da die Medikation bei vielen Parkinson-Patienten komplex ist und es sich oft um ältere multimorbide Personen handelt, kann ein Präparatewechsel zu großen Verunsicherungen führen«, erinnert das DAPI.

Bislang konnten Fachverbände und Betroffene Politik und Krankenkassen noch nicht überzeugen, Antiparkinsonmittel auf die Substitutionsausschlussliste zu setzen. Aut-idem-Kreuz und pharmazeutische Bedenken sind hier die Mittel für Ärzte und Apotheker, um einen Austausch wenn nötig zu verhindern. Diese beiden Möglichkeiten stellen laut DAPI »wichtige Instrumente dar, um die sichere Arzneimittelversorgung von Patienten in begründeten Fällen abweichend von der aus Krankenkassensicht ökonomisch sinnvollen Pflicht zur Substitution mit preisgünstigen beziehungsweise rabattierten Arzneimitteln auf unbürokratische Weise zu gewährleisten«.

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