Apotheker sollen bundesweit Schutzmasken verteilen |
Benjamin Rohrer |
15.11.2020 11:15 Uhr |
Ein Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass Risikogruppen »beispielsweise« aus Apotheken Schutzmasken erhalten sollen. / Foto: imago images/Ralph Peters
Das Bundesland Bremen hat in den vergangenen Tagen für Aufruhr gesorgt: Der Senat hatte mit den Apothekern vereinbart, dass Patienten aus Risikogruppen FFP-2-Schutzmasken aus Apotheken beziehen können. Die Apotheken erlebten daraufhin einen echten Ansturm: Mehrere Regionalmedien berichten davon, dass sich lange Warteschlangen bildeten, in vielen Apotheken ist das Masken-Kontingent zudem auch schon ausgeschöpft.
Solche Zustände könnte es schon bald in allen Apotheken Deutschlands geben. Denn die Große Koalition will dafür sorgen, dass Patienten aus Risikogruppen einen Anspruch auf Masken haben. Die Apotheken könnten dabei zur Bezugsquelle Nummer eins werden. Der Pharmazeutischen Zeitung liegt ein Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vor, mit dem Union und SPD erneut gesetzgeberisch auf die Coronavirus-Pandemie reagieren wollen. Demnach sollen alle GKV- und PKV-Patienten, die ein »besonders hohes Risiko« für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19 haben, einen Anspruch auf Masken haben. Die Kosten dieser Aktion sollen zunächst aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds getragen werden, sind dann allerdings durch Steuergelder wieder auszugleichen.
Die konkreten Details zur Masken-Verteilung soll das BMG per Verordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen. Und hier kommen die Apotheken mit ins Spiel. Denn in dem Gesetzentwurf, den der Bundestag in der kommenden Woche beschließen will, heißt es: »Ebenfalls geregelt werden können der Vertrieb und die Abgabe der Schutzmasken an die anspruchsberechtigten Personen, beispielsweise durch eine Abgabe der Schutzmasken in Apotheken, sowie die Preisbildung und Preisgestaltung.« So wie kürzlich bei den Antigentests will das BMG also auch bei der Masken-Verteilung ein fixes Apothekenhonorar für die Masken-Ausgabe festlegen.
In der BMG-Verordnung soll ebenfalls geklärt werden, wie der anspruchsberechtigte Personenkreis genauer definiert wird, wer also genau zu einer »Risikogruppe« gehört. Und auch die »Art der Schutzmaske« soll vom BMG noch genauer beschrieben werden. FFP2-Masken werden hier nur als ein »Beispiel« genannt. Zur Erinnerung: Zuletzt hatten Apotheker immer häufiger festgestellt, dass die FFP2-Masken im Markt oftmals nicht den Qualitätsvorgaben entsprechen.