Apotheker können Chargennummer im DAV-Portal prüfen |
Zudem haben die Apotheker die Möglichkeit, die integrierte Chargenprüfung zu nutzen. Dieses ist in das Modul zur Ausstellung der Covid-19-Zertifikate eingefügt. Bei der Ausstellung eines Covid-19-Impfzertifikats soll nach Auswahl des Impfstoffs ein neues Eingabefeld »Chargennummer« auftauchen. Hier kann die Chargennummer eingegeben werden und die Chargenprüfung erfolgt nach Bedienung des Buttons »Hinzufügen«. Sollte eine falsche Chargennummer oder ein Impfdatum außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Charge vorliegen, wird ein Hinweis sowie der konkrete Grund für die Warnung angezeigt.
Im Zuge strengerer Corona-Maßnahmen sind in den vergangenen Monaten immer öfter Impfpassfälschungen in der Apotheke aufgetaucht. Um diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben, hatte der Bundestag erst vor Kurzem das Infektionsschutzgesetz nachgebessert, um Strafen bei Impfpassfälschungen eindeutiger zu regeln. Mittlerweile können gefälschte digitale Impfzertifikate außerdem gesperrt werden, sowohl einzelne als auch theoretisch alle Zertifikate, die in einer Apotheke ausgestellt worden sind. Über die Frage, was zu tun ist, wenn mögliche gefälschte, gelbe Impfpässe in der Apotheke vorgelegt werden, hatte die PZ vor einigen Tagen mit Rechtsexperten gesprochen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.