Apotheker können Chargennummer im DAV-Portal prüfen |
Die Ausstellungsmöglichkeit der digitalen Covid-19-Impfzertifikate wird ab Donnerstag um eine neue Sicherheitsfunktion erweitert. / Foto: Sven Siebenand
Um die Impfpassfälschungen besser eindämmen zu können, wird das Apotheken-Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ab Donnerstag, den 16. Dezember, eine neue Funktion enthalten. Im Portal »mein-apothekenmanager.de« soll es dann eine neue Prüffunktion geben, mit der Apotheker die Chargennummern der verimpften Impfdosen digital zügig überprüfen können. Damit hat der DAV gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Möglichkeit entwickelt, zumindest einen Teil der Fälschungen bei den Impfpässen künftig zu erkennen.
Konkret lässt sich mit der neuen Funktion prüfen, ob die im Impfpass vorgelegte Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der Covid-19-Impfstoffe passt und die Covid-19-Impfung innerhalb des Zeitraums von der Zulassung des PEI beziehungsweise die Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. Hierüber informierte am heutigen Dienstag die ABDA die Landesapothekerkammern- und verbände. Damit können Apotheker prüfen, ob die Chargennummer im vorgelegten Impfausweis plausibel und echt sein kann. Sollte trotz positiver Prüfung der Chargennummer weiter Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises bestehen, ist die Ausstellung nach wie vor zu verweigern, empfiehlt die ABDA. Die Chargennummer-Prüfung ist außerdem optional, muss also nicht zwangsweise erfolgen. Die ABDA betont weiter, dass nach einer Überprüfung die Chargennummer nicht in das digitale Covid-19-Impfzertifikat eingetragen wird. Die Nummer dient nur zur Überprüfung der Echtheit der vorgelegten Nachweise.
Weiter informiert die ABDA, dass die Bereitstellung der Funktion auf zwei Ebenen beziehungsweise über zwei Optionen erfolgen soll. Im Menüpunkt »Covid-19-Zertifikate« soll es ab Donnerstag eine weitere Kachel »Zum Zertifizierungsportal« geben, das der reinen Chargenprüfung dienen soll. Ohne Angaben von Patientendaten können so die Chargennummern und Gültigkeitszeiträume geprüft werden.
Zudem haben die Apotheker die Möglichkeit, die integrierte Chargenprüfung zu nutzen. Dieses ist in das Modul zur Ausstellung der Covid-19-Zertifikate eingefügt. Bei der Ausstellung eines Covid-19-Impfzertifikats soll nach Auswahl des Impfstoffs ein neues Eingabefeld »Chargennummer« auftauchen. Hier kann die Chargennummer eingegeben werden und die Chargenprüfung erfolgt nach Bedienung des Buttons »Hinzufügen«. Sollte eine falsche Chargennummer oder ein Impfdatum außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Charge vorliegen, wird ein Hinweis sowie der konkrete Grund für die Warnung angezeigt.
Im Zuge strengerer Corona-Maßnahmen sind in den vergangenen Monaten immer öfter Impfpassfälschungen in der Apotheke aufgetaucht. Um diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben, hatte der Bundestag erst vor Kurzem das Infektionsschutzgesetz nachgebessert, um Strafen bei Impfpassfälschungen eindeutiger zu regeln. Mittlerweile können gefälschte digitale Impfzertifikate außerdem gesperrt werden, sowohl einzelne als auch theoretisch alle Zertifikate, die in einer Apotheke ausgestellt worden sind. Über die Frage, was zu tun ist, wenn mögliche gefälschte, gelbe Impfpässe in der Apotheke vorgelegt werden, hatte die PZ vor einigen Tagen mit Rechtsexperten gesprochen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.