Pharmazeutische Zeitung online
Zuweisungsverbot

Apotheker geht rechtlich gegen Teleclinic vor

Wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Zuweisungsverbot hat ein Apotheker rechtliche Schritte gegen den Telemedizin-Anbieter Teleclinic eingeleitet. Schützenhilfe gibt es von der Apothekergenossenschaft Noweda.
Ev Tebroke
11.09.2020  12:20 Uhr

Seit einigen Wochen steht die Teleclinic vehement in der Kritik. Nach Übernahme des Telemedizin-Anbieters durch den Versanddienstleister Zur Rose fürchten viele, dass die bislang scharfe Trennung zwischen Arzneimittel-Verordnung und -abgabe verwässert. Zudem hatte Teleclinic zuletzt Probleme bei der Einbindung von Vor-Ort-Apotheken bei der Rezepteinlösung eingeräumt. Deshalb steht der Vorwurf im Raum, dass das Unternehmen gegen das Zuweisungsverbot verstößt.

Apotheker Thomas Grittmann, Inhaber der Park-Apotheke in Miltenberg, will das Geschäftsgebaren von Teleclinic nicht länger hinnehmen. Mit Unterstützung der Noweda hat er rechtliche Schritte eingeleitet und will per einstweiliger Verfügung eine Unterlassung erwirken.

Wie die Noweda heute bekanntgab, habe man den Anwalt Morton Douglas mit der Sache beauftragt. Douglas hat bereits mehrfach gegen die Zur-Rose-Tochter Doc Morris prozessiert: in zahlreichen Verfahren im Auftrag der Apothekerkammer Nordrhein gegen Wettbewerbsrechtverstöße des niederländischen Versenders oder auch im Fall des mittlerweile verbotenen Apotheken-Abgabeautomaten in Hüffenhardt. Douglas fordert nun von der Teleclinic, die Online-Sprechstunden mit Vergabe apothekenpflichtiger Rezepte zu unterlassen, solange nicht sichergestellt ist, dass der Patient es auch in jeder Offizin bundesweit einlösen kann. Gemeinsam hatten die Noweda und Douglas auch den Pharmaziestudenten Benedikt Bühler in seiner Kampagne für das Rx-Versandverbot unterstützt.

Mängel selbst erlebt

Apotheker Grittmann  hat laut Noweda die Mängel der aktuellen Teleclinic-Versorgung selbst erlebt. Demnach musste er einspringen, um die Akut-Versorgung eines kleinen Mädchens sicherzustellen, da die über die Teleclinic abgewickelte Rezeptbelieferung über den Versand zu lange gedauert hätte.  »Patienten wird suggeriert, dass sie ihr Rezept nach der Online-Sprechstunde direkt bei mir oder bei meinen Kolleginnen und Kollegen einlösen können«, so Grittmann. Oft handele es sich um akute Erkrankungen, bei denen das Arzneimittel sofort benötigt wird und nicht auf eine Lieferung des Versandhandels gewartet werden könne. »Es ist naheliegend, dass solche Patienten – wären sie im Vorfeld gut und umfassend informiert worden – auf eine ärztliche Online-Konsultation verzichtet beziehungsweise einen anderen Anbieter gewählt hätten«, ist sich Grittmann sicher.

Nach der Einverleibung durch den Zur-Rose-Konzern hatte das Apothekennetzwerk apotheken.de die Zusammenarbeit mit der Teleclinic aufgekündigt. Dadurch konnten Patienten nicht mehr wie bisher ihr Rezept auch an eine der rund 6000 Vor-Ort-Apotheken von apotheken.de weiterleiten. Stattdessen ist es auf digitalem Wege derzeit nur möglich, das Rezept an die Versandapotheke Mache zu schicken. Teleclinic-Inhaberin Katharina Jünger räumte im Interview mit der PZ die Probleme zwar ein, wies aber einen Verstoß gegen das Zuweisungsverbot zurück. Es sei nach wie vor möglich, das Rezept auszudrucken und in einer Vor-Ort-Apotheke der Wahl einzulösen.

Douglas fordert nun laut Noweda, dass Teleclinic die Werbemaßnahmen unterlässt, die den Patienten den Eindruck vermittelten, sie könnten die Verschreibungen bei einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Auch soll Teleclinic den Patienten klar kommunizieren, dass die Patienten die verschriebenen Medikamente selbst zahlen müssen. Denn solange das E-Rezept noch nicht bundesweit eingeführt ist, wird eine solche Verordnung nicht von den Kassen erstattet. Nachdem Teleclinic auf eine Abmahnung nicht reagierte, soll nun am 13. Oktober ein Gericht über den Erlass einer einstweiligen Verfügung beraten.

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa