Apotheker dürfen Folgerezept ausstellen |
Daniela Hüttemann |
24.09.2019 10:04 Uhr |
In Dänemark dürfen nur Apotheker eine Apotheke besitzen - maximal acht. / Foto: Adobe Stock/Ricochet64
In Dänemark gibt es derzeit 488 öffentliche Apotheken, die sich im Besitz von 201 Apothekern befinden. Dort werden die 5,8 Millionen Einwohner des Landes von rund 900 Apothekern und 5.500 Pharmakonomen (dem dänischen Pendant zur PTA) versorgt. Das entspricht in etwa 12.000 Einwohnern pro Apotheke.
Seit dem 1. Juli 2019 dürfen entsprechend geschulte Apotheker landesweit nun Folgeverordnungen ausstellen. »Es ist ein Ziel der dänischen Regierung, das Können und Wissen der Apotheker stärker zu nutzen, patientenorientierte Leistungen zu verbessern und die medikamentöse Adhärenz der Patienten zu erhöhen«, erläuterte Apoteket-Vertreterin Birthe Söndergaard beim Weltapothekerkongress, der diese Woche in Abu Dhabi stattfindet. Auch sollen die Ärzte entlastet werden.
Es gibt jedoch einige Vorgaben, was an wen und von wem verordnet werden darf. So erhalten nur Offizinapotheker die Autorisierung. Apotheker in anderen Berufen, etwa im Krankenhaus sind davon ausgeschlossen. Es ist eine zweitägige Fortbildung mit Fallbesprechungen und abschließender Prüfung nötig. Dieses Seminar haben bislang 413 Apotheker abgeschlossen, weitere 251 seien für den nächsten Kurs im Herbst angemeldet, so Söndergaard.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass Patienten seit mindestens sechs Monaten stabil auf das Medikament eingestellt sind, Stärke und Dosis also in dieser Zeit nicht geändert wurden. Sie müssen außerdem älter als 15 Jahre alt sein. Schwangere und Stillende sind ausgeschlossen.
Es gibt eine Liste, welche Medikamente selbstständig verordnet werden dürfen. Darunter fallen orale Kontrazeptiva, Antihypertensiva, Statine, Insuline, Antiallergika, Inhalatoren bei Asthma und COPD, Bisphosphonate für postmenopausale Frauen mit Osteoporose, topische Corticosteroide und Medikamente zur Behandlung von Colitis ulcerosa.
»Wir dürfen dabei nur die kleinste Packungsgröße abgeben, was dem Bedarf von maximal drei Monaten entspricht«, erläuterte Söndergaard. Auch darf eine Folgeverordnung nur einmal ausgestellt werden, dann ist der Patient wieder an einen Arzt zu verweisen.
Die Apotheker sind verpflichtet, die Abgabe und Beratung zu dokumentieren sowie an den Hausarzt zu kommunizieren. »Wir übernehmen auch die Verantwortung für Interaktionen«, erklärte die dänische Apothekerin. Vergütet wird jede Verordnung mit umgerechnet 5,50 Euro, wovon der Patient etwa die Hälfte selbst zahlen muss. »Dazu sind aber viele bereit, wenn sie dafür die Zeit beim Arzt sparen«, berichtet Söndergaard über erste Erfahrungen.
Im Juli und August hätten die dänischen Apotheker bereits rund 3.300 Verordnungen ausgestellt – »mit diesen Zahlen sind wir sehr zufrieden.« Am häufigsten fragen Patienten demnach nach der Antibabypille, Insulin sowie Medikamenten gegen COPD und Bluthochdruck. Im Oktober will der dänische Apothekerverband mit Politik, Krankenkassen und Ärzte über eine Ausweitung der sogenannten »Pharmacist's Prescription« sprechen. »Wir können uns gut vorstellen, in Zukunft auch Therapieanpassungen vorzunehmen oder in bestimmten Indikationen die Initialtherapie festzulegen«, kündigte Söndergaard an.