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Centrum für Europäische Politik
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Analysten sehen Apothekenreform scheitern

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) erteilt dem Apotheken-Stärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Absage. Statt sich an Festpreise zu klammern, solle Deutschland die Gelegenheit ergreifen und ein europarechtskonformes Arzneimittel-Preissystem schaffen.
AutorKontaktChristina Müller
Datum 10.09.2019  12:44 Uhr

»Das Rabattverbot im geplanten Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verstößt gegen EU-Recht«, schreibt das CEP in einer jetzt veröffentlichten Analyse. Der europapolitische Thinktank der Stiftung Ordnungspolitik kommt zu dem Schluss, dass der umstrittene Kabinettsentwurf aus dem Hause Spahn der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Europäischen Union entgegensteht und folglich keine Chance hat, sich in Brüssel zu behaupten.

Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre nationalen Gesundheitssysteme entbinde sie nicht von der Beachtung der Grundfreiheiten. Denn die Vorgaben der Länder in der Gesundheits- und Sozialpolitik müssen laut CEP kompatibel sein mit den Regeln für den EU-Binnenmarkt. Demnach räumt auch die Bundesregierung ein, dass die geplante Apothekenreform die Warenverkehrsfreiheit einschränken würde. Um dies zu rechtfertigen, gelte es zu beweisen, dass diese Beschränkung geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen und mildere Mittel nicht infrage kommen.

»Die Notwendigkeit fester Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel konnte schon im EuGH-Verfahren Deutsche Parkinson Vereinigung nicht dargelegt werden«, erinnert das CEP. Auch wenn in andere Staaten derzeit noch einschränkende Regelungen für den Apothekenmarkt gelten, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) zunächst gebilligt hat, könne sich die Bundesregierung nicht an diesen Urteilen festhalten, so die Einschätzung der Experten. Der Grund: Mit der Entscheidung aus dem Jahr 2016, in dem die Luxemburger Richter die deutsche Festpreisbindung gekippt hatten, habe sich der EuGH von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Regulierung des Apothekenmarkts abgekehrt und die Beweispflichten ausgeweitet.

Verdrängungswettbewerb belegen

Damit steht Deutschland nach Ansicht des CEP unter Zugzwang und muss den postulierten Verdrängungswettbewerb statistisch belegen. Das hält es jedoch für aussichtslos, denn der bisher geringe Anteil des Versandhandels am Rx-Markt habe bisher »zu keinen erkennbaren Verdrängungswirkungen bei stationären Apotheken geführt». Ein Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit sei folglich nicht gerechtfertigt.

Statt die Festpreisbindung ins Sozialrecht einzubetten und so die Gleichpreisigkeit zumindest für gesetzlich Versicherte bewahren zu wollen, schlägt das CEP entweder ein Höchstpreissystem oder einen Rabattkorridor vor. »Beides ist EU-rechtskonform und ermöglicht den wünschenswerten Wettbewerb zum Wohle der Versicherten.« Mithilfe dieser Ansätze ließe sich einerseits der vom EuGH geforderte »konkurrenzfähige Marktzugang« der Versender sichern, andererseits rücke man so die wettbewerbliche Schieflage im deutschen Apothekensektor wieder gerade. Darüber hinaus würden sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte von den Rabatten profitieren und eine »nationale Ungleichbehandlung« dieser beiden Gruppen vermieden werden.

Das CEP ist eine im Jahr 2006 gegründete Denkfabrik mit Sitz in Freiburg. Seine Hauptaufgabe besteht darin, europäische Gesetzesvorhaben auf Basis ordnungspolitischer Kriterien zu bewerten. Es erfüllt nach eigenen Angaben die Kriterien der Gemeinnützigkeit und ist somit der Unabhängigkeit von Partikularinteressen sowie der parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Im Kuratorium engagiert sich unter anderem der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Udo Di Fabio.

 

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