Pharmazeutische Zeitung online
 Corona-Testverordnung

Ärzte wollen Apotheker besser in Teststrategie einbinden 

Die Kassenärzte wollen die Apotheken auch für Antigentests in Gesundheitseinrichtungen wie etwa Pflegeheimen einbinden. Das regen sie anlässlich der Novelle zur Corona-Testverordnung an.
Ev Tebroke
18.01.2021  09:00 Uhr

Mit einer Änderung der Corona-Testverordnung will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Möglichkeiten zur Testung ausweiten und so das Infektionsgeschehen besser eindämmen. Dabei sollen vor allem auch Apotheken stärker in die Teststrategie eingebunden werden. Seit Kurzem ist es Apotheken offiziell bereits möglich, in den Offizinen Antigentests für Selbstzahler durchzuführen.  Nach einer Novelle der Corona-Testverordnung dürfen Apotheken nun auch im Auftrag der Gesundheitsämter Antigen-Schnelltests übernehmen und Patienten auf das Virus testen. Je Test erhalten die Offizinen dafür 9 Euro. Die Kassenärzte begrüßen die Ausweitung der Teststrategie und die Einbeziehung der Apotheken nicht nur ausdrücklich. Ihnen geht sie sogar nicht weit genug, wie sie in einer Kurzstellungnahme zum Änderungsentwurf der Testverordnung anmerken.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüße jede Maßnahme, die zu einer schnelleren Erkennung von Infektionen mit dem Sars-CoV-2 Coronavirus führt und damit eine weitere Ausbreitung von Covid-19 in Deutschland verhindert wird, heißt es in dem Papier, das der PZ vorliegt. Insofern scheine auch die Einbindung der Apotheken grundsätzlich sinnvoll. Aus Sicht der KBV wird aber nicht ausreichend deutlich, welche Personengruppen durch die Apotheken getestet werden sollen. Hier fordern sie eine Präzisierung, um dadurch auch einen besseren Schutz von Pflegeheimen zu ermöglichen.

Derzeit Tests nur für Kontaktpersonen

Nach dem derzeitigen Entwurf könnten Apotheken nur Kontaktpersonen testen, so die Kritik. Um die Pflegeheime besser schützen zu können, sollten sich aus Sicht der KBV aber auch Besucher oder das Personal vor dem Betreten des Pflegeheims in einer Apotheke testen lassen können. Konkret beziehen sich die Kassenärzte auf einen Passus in Paragraf 7 Abs. 3 der geplanten Verordnungsnovelle. Dort wird bei der Testung von Personal, von Bewohnern und von Besuchern in medizinischen Einrichtungen eine Vergütung der Apotheken generell ausgeschlossen. Die KBV regt daher an, den entsprechenden Passus zu streichen. Des Weiteren sollte klargestellt werden, dass die Testungen entweder durch die Einrichtungen selbst oder in Apotheken durchgeführt werden können.

Mit der geplanten Änderung der Corona-Testverordnung will das BMG die Tests in bestimmten Einrichtungen ausweiten. Demnach soll es künftig einfacher möglich sein, Personen zu testen, die zwar keine Symptome zeigten, »bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären«, so die Begründung des Gesetzgebers.

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa