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GKV-Spargesetz 
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Ärzte warnen vor Terminnot und schlechterer Versorgung

Das heute vom Kabinett beschlossene GKV-Spargesetz stößt auf die breite Ablehnung der Ärzteschaft. Mehrere Verbände warnen vor einer schlechteren Versorgung und kritisieren die Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 29.04.2026  16:30 Uhr

Heute hat sich die schwarz-rote Bundesregierung auf das umfangreiche GKV-Spargesetz geeinigt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die strauchelnden Krankenkassen im kommenden Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten und gleichzeitig die »Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung« schaffen. Dazu sind Einsparungen in fast allen Bereichen geplant. Für die Apotheken ist beispielsweise eine Erhöhung des Kassenabschlags auf 2,07 Euro vorgesehen

Die Sparpläne werden aktuell von allen Seiten kritisiert. Auch mehrere Organisationen der Ärzteschaft meldeten sich unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss zu Wort. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte beispielsweise, dass die Reform dafür sorgen werde, dass es die ambulante Versorgung in ihrer gegenwärtigen Form bald nicht mehr geben werde. Stattdessen müssten sich die Patientinnen und Patienten auf weniger Leistungen und weniger Termine einstellen. 

»Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben dann keine andere Wahl, als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Unsere Leistungen sollen und müssen sich an den durch die Politik verringerten Einnahmen orientieren«, erklären die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das sei kein »Lobbyistenklagen«, sondern eine schlichte Konsequenz des Gesetzentwurfes. 

Bund will weniger zahlen 

Die Bundesärztekammer bezeichnet das Spargesetz als »finanzpolitische Mogelpackung« und wirft Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, dass sich dieser aus seiner Verantwortung für ein stabil aufgestelltes Gesundheitswesen zurückziehe.

»Zwar erhöht der Bund die Beitragspauschale für die Beziehenden von Bürgergeld schrittweise bis zum Jahr 2031. Gleichzeitig wird aber der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds bereits ab dem nächsten Jahr um jährlich zwei Milliarden Euro gesenkt. Für das kommende Jahr bedeutet das ein Minus von 1,75 Milliarden Euro. Insgesamt wird mit der völlig unzureichenden Erhöhung der Beitragspauschale bis zum Jahr 2031 gerade einmal die mit der Reform geplante Kürzung des Bundeszuschusses aufgefangen«, so Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Der Bund müsse vollständig für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden aufkommen. 

Auch der Virchowbund empört sich über die Kürzung des Bundeszuschusses. »Das hat nichts mehr mit einer seriösen Haushaltsführung eines ehrbaren Kaufmanns zu tun. Es lässt auch nichts Gutes für die mögliche Einführung einer Zuckersteuer erahnen. Die wird zwar von Ärzten und Gesundheitspolitikern schon lange gefordert, sollte dann aber auch direkt dem Gesundheitssystem zugutekommen, anstatt der Haushaltskonsolidierung zu dienen«, so der Verbandsvorsitzende Dirk Heinrich. Die Bundesregierung bediene sich »Taschenspielertricks« und greife den GKV-Versicherten in die Tasche. 

Tragen Ärzte die Hauptlast? 

Der Marburger Bund beklagt, dass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes etwa drei Viertel seines Einsparvolumens über Kürzungen in der Versorgung realisiere. »In der Gesundheitsversorgung sollte es um den Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten und um gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten gehen. Stattdessen droht nun die Versorgung allein von den verfügbaren Finanzmitteln bestimmt zu werden«, klagt Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Angesichts der Krankenhausreform und anderer Großprojekte sei das ein völlig falscher Ansatz. 

Auch die Ärzteverbände Medi Geno Deutschland und Medi Baden-Württemberg beklagen, dass die Reform vor allem die niedergelassene Ärzteschaft belaste. »Die Bürgerinnen und Bürger werden die radikalen Sparmaßnahmen vielleicht nicht alle im Portemonnaie spüren, aber am Ende bei der ambulanten medizinischen Versorgung. Auch wir Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden neu kalkulieren müssen und mit dem noch vorhandenen Budget und unter den künftigen Bedingungen unsere Leistungen und ärztliche Arbeitszeit anpassen müssen«, sagt der Verbandsvorsitzende Norbert Smetak

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