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Digitale Bescheinigungen

Ärzte sehen Probleme bei der E-Rezept-Einführung

Die Probleme rund um die Einführung des E-Rezepts häufen sich. Ab Januar 2022 sind die niedergelassenen Ärzte laut Gesetz eigentlich dazu verpflichtet, nur noch digital zu verordnen. Doch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist in einem aktuellen Video-Statement auf technische Probleme hin – und stellt eine unabdingbare Bedingung für die Einführung des E-Rezepts.
Benjamin Rohrer
15.04.2021  16:00 Uhr

KBV: Die Komfortsignatur muss kommen

Das größere Problem sieht der KBV-Vorstand allerdings auch beim Thema Signatur. Hier fordern die Ärzte, dass der Prozess »deutlich arztfreundlicher« gestaltet werden müsse. Konkret fordern die Mediziner, dass so schnell wie möglich eine sogenannte Komfortsignatur ermöglicht wird. Dabei wäre es dem Arzt möglich, morgens einmal seine Signatur zu setzen und diese Unterschrift für einen bestimmten Zeitraum freizuschalten, damit alle Rezepte und AU-Bescheinigungen automatisch unterzeichnet werden.

Kriedel erklärt, dass die Komfortsignatur für die Mediziner eine »conditio sine qua non« sei – also eine unverzichtbare Bedingung. Er weist allerdings auch darauf hin, dass es bei der Einführung dieses Unterschriftverfahrens Verzögerungen gebe. Denn: Das Verfahren funktioniere nur auf einem bestimmten Konnektor, der mit einem bestimmten Update versehen ist. Beides sei aber erst in Erprobung, so Kriedel. Die einzige Alternative sei die sogenannte Stapelsignatur. Hierbei kann der Mediziner alle tagsüber verordneten Arzneimittel abends im Stapel abzeichnen und freigeben – eine Praxis, die für Arzneimittel-Verordnungen wenig taugt, da Medikamente teils sofort verordnet werden müssen und die Patienten kein zweites Mal in die Praxis kommen wollen. Insofern fordert der KBV-Vorstand, dass sowohl das E-Rezept als auch die E-AU nur synchronisiert mit der Komfortsignatur eingeführt werden. »Sonst können wir nicht das E-Rezept und die E-AU in den Praxen flächendeckend umsetzen«, so Kriedel.

Auch der E-Rezept-App drohen Verzögerungen

Die Probleme auf der Arztseite des E-Rezepts sind nicht die einzigen, mit der die Gematik derzeit zu kämpfen hat. Vielmehr droht auch der geplanten Smartphone-App für E-Rezepte eine Anfangsschlappe. Zur Erinnerung: Die E-Rezepte sollen laut Gesetz per QR-Code an die Patienten weitergegeben werden – entweder ausgedruckt auf einem Papier oder digital über die von der Gematik entwickelte App, über die die Codes dann vom Patienten an Apotheken weitergegeben werden können. Allerdings: Das bislang vorgesehene Identifizierungsverfahren für die GKV-Versicherten (über die elektronische Gesundheitskarte) ist sehr komplex und nur für einen kleinen Teil der Versicherten auch zugänglich.

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