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Digitale Bescheinigungen

Ärzte sehen Probleme bei der E-Rezept-Einführung

Die Probleme rund um die Einführung des E-Rezepts häufen sich. Ab Januar 2022 sind die niedergelassenen Ärzte laut Gesetz eigentlich dazu verpflichtet, nur noch digital zu verordnen. Doch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist in einem aktuellen Video-Statement auf technische Probleme hin – und stellt eine unabdingbare Bedingung für die Einführung des E-Rezepts.
Benjamin Rohrer
15.04.2021  16:00 Uhr

Der Plan für die Einführung des E-Rezepts ist gesetzlich vorgegeben: Bis zum 30. Juni dieses Jahres muss die Gematik die technische Infrastruktur des Verordnungssystems, also unter anderem den Server und die benötigte E-Rezept-App, fertigstellen – dazu hatte sie den IT-Konzern IBM beauftragt. Schon im vergangenen Jahr liefen die Fristen für Apotheker und Ärzte ab, die für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) galten. Über die TI können sich die Heilberufler mit dem E-Rezept-Fachdienst verbinden, um so zu verordnen beziehungsweise Verordnungen zu beliefern. Die zweite Jahreshälfte 2021 ist dann gewissermaßen eine Probezeit, in der es die alten Papierrezepte noch parallel geben wird. Ab Januar 2022 sollen Ärzte dann ausschließlich über das neue, digitale Verordnungssystem E-Rezepte erzeugen.

Rund sechs Wochen vor dem technischen Start des E-Rezepts zeigt sich aber immer deutlicher, dass noch viele Fragen offen und viele technische Probleme ungelöst sind. In einem aktuellen Video-Statement weist heute auch die KBV darauf hin, dass es aus ihrer Sicht weiterhin einige offene Baustellen gibt. Denn: Für die Mediziner gibt es nach wie vor kein einfaches Verfahren für die Signatur der E-Rezepte und übrigens auch für die Signatur von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (E-AU), die für die Ärzte schon ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend werden.

Kein einfaches Signaturverfahren, Verzögerungen beim HBA

Darum geht es konkret: Um die Bescheinigungen zu signieren, ist eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur der Ärzte nötig. Nur mit dieser ist das E-Rezept oder die E-AU auch gültig. Um diese Signatur auf die Bescheinigungen zu setzen, muss sich der Arzt in der TI als Heilberufler identifizieren – dafür benötigt er wiederum einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Ist er über seinen HBA eingeloggt, kann er rein theoretisch signieren. Dann besteht allerdings ein Komfort-Problem: Denn im schlimmsten Fall muss der Mediziner für jede Verordnung und für jede E-AU erneut seinen HBA einstecken und einzeln signieren – ein sehr komplexes, zeitraubendes Verfahren im teils hektischen Praxisalltag.

Genau an diesen Stellen sieht die KBV Probleme. Vorstand Thomas Kriedel weist in einem Video-Statement (siehe unten) darauf hin, dass es derzeit größere Verzögerungen bei der Auslieferung der HBA für Ärzte gibt. Kriedel spricht von Wartezeiten zwischen zwei und drei Monaten – es gebe akute »Probleme in der Verfügbarkeit«. Heißt konkret: Weiterhin sind nicht alle Ärzte in der Lage, sich überhaupt in der TI anzumelden. Übrigens: Auch die Apotheker benötigen zur TI-Anmeldung einen HBA. Laut ABDA haben derzeit rund 60 Prozent der Apotheker schon einen solchen digitalen Ausweis. Für die Mediziner gibt Kriedel in seinem Statement keinen Wert bekannt.

KBV: Die Komfortsignatur muss kommen

Das größere Problem sieht der KBV-Vorstand allerdings auch beim Thema Signatur. Hier fordern die Ärzte, dass der Prozess »deutlich arztfreundlicher« gestaltet werden müsse. Konkret fordern die Mediziner, dass so schnell wie möglich eine sogenannte Komfortsignatur ermöglicht wird. Dabei wäre es dem Arzt möglich, morgens einmal seine Signatur zu setzen und diese Unterschrift für einen bestimmten Zeitraum freizuschalten, damit alle Rezepte und AU-Bescheinigungen automatisch unterzeichnet werden.

Kriedel erklärt, dass die Komfortsignatur für die Mediziner eine »conditio sine qua non« sei – also eine unverzichtbare Bedingung. Er weist allerdings auch darauf hin, dass es bei der Einführung dieses Unterschriftverfahrens Verzögerungen gebe. Denn: Das Verfahren funktioniere nur auf einem bestimmten Konnektor, der mit einem bestimmten Update versehen ist. Beides sei aber erst in Erprobung, so Kriedel. Die einzige Alternative sei die sogenannte Stapelsignatur. Hierbei kann der Mediziner alle tagsüber verordneten Arzneimittel abends im Stapel abzeichnen und freigeben – eine Praxis, die für Arzneimittel-Verordnungen wenig taugt, da Medikamente teils sofort verordnet werden müssen und die Patienten kein zweites Mal in die Praxis kommen wollen. Insofern fordert der KBV-Vorstand, dass sowohl das E-Rezept als auch die E-AU nur synchronisiert mit der Komfortsignatur eingeführt werden. »Sonst können wir nicht das E-Rezept und die E-AU in den Praxen flächendeckend umsetzen«, so Kriedel.

Auch der E-Rezept-App drohen Verzögerungen

Die Probleme auf der Arztseite des E-Rezepts sind nicht die einzigen, mit der die Gematik derzeit zu kämpfen hat. Vielmehr droht auch der geplanten Smartphone-App für E-Rezepte eine Anfangsschlappe. Zur Erinnerung: Die E-Rezepte sollen laut Gesetz per QR-Code an die Patienten weitergegeben werden – entweder ausgedruckt auf einem Papier oder digital über die von der Gematik entwickelte App, über die die Codes dann vom Patienten an Apotheken weitergegeben werden können. Allerdings: Das bislang vorgesehene Identifizierungsverfahren für die GKV-Versicherten (über die elektronische Gesundheitskarte) ist sehr komplex und nur für einen kleinen Teil der Versicherten auch zugänglich.

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