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Digitale Bescheinigungen

Ärzte sehen Probleme bei der E-Rezept-Einführung

Die Probleme rund um die Einführung des E-Rezepts häufen sich. Ab Januar 2022 sind die niedergelassenen Ärzte laut Gesetz eigentlich dazu verpflichtet, nur noch digital zu verordnen. Doch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist in einem aktuellen Video-Statement auf technische Probleme hin – und stellt eine unabdingbare Bedingung für die Einführung des E-Rezepts.
Benjamin Rohrer
15.04.2021  16:00 Uhr
Ärzte sehen Probleme bei der E-Rezept-Einführung

Der Plan für die Einführung des E-Rezepts ist gesetzlich vorgegeben: Bis zum 30. Juni dieses Jahres muss die Gematik die technische Infrastruktur des Verordnungssystems, also unter anderem den Server und die benötigte E-Rezept-App, fertigstellen – dazu hatte sie den IT-Konzern IBM beauftragt. Schon im vergangenen Jahr liefen die Fristen für Apotheker und Ärzte ab, die für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) galten. Über die TI können sich die Heilberufler mit dem E-Rezept-Fachdienst verbinden, um so zu verordnen beziehungsweise Verordnungen zu beliefern. Die zweite Jahreshälfte 2021 ist dann gewissermaßen eine Probezeit, in der es die alten Papierrezepte noch parallel geben wird. Ab Januar 2022 sollen Ärzte dann ausschließlich über das neue, digitale Verordnungssystem E-Rezepte erzeugen.

Rund sechs Wochen vor dem technischen Start des E-Rezepts zeigt sich aber immer deutlicher, dass noch viele Fragen offen und viele technische Probleme ungelöst sind. In einem aktuellen Video-Statement weist heute auch die KBV darauf hin, dass es aus ihrer Sicht weiterhin einige offene Baustellen gibt. Denn: Für die Mediziner gibt es nach wie vor kein einfaches Verfahren für die Signatur der E-Rezepte und übrigens auch für die Signatur von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (E-AU), die für die Ärzte schon ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend werden.

Kein einfaches Signaturverfahren, Verzögerungen beim HBA

Darum geht es konkret: Um die Bescheinigungen zu signieren, ist eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur der Ärzte nötig. Nur mit dieser ist das E-Rezept oder die E-AU auch gültig. Um diese Signatur auf die Bescheinigungen zu setzen, muss sich der Arzt in der TI als Heilberufler identifizieren – dafür benötigt er wiederum einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Ist er über seinen HBA eingeloggt, kann er rein theoretisch signieren. Dann besteht allerdings ein Komfort-Problem: Denn im schlimmsten Fall muss der Mediziner für jede Verordnung und für jede E-AU erneut seinen HBA einstecken und einzeln signieren – ein sehr komplexes, zeitraubendes Verfahren im teils hektischen Praxisalltag.

Genau an diesen Stellen sieht die KBV Probleme. Vorstand Thomas Kriedel weist in einem Video-Statement (siehe unten) darauf hin, dass es derzeit größere Verzögerungen bei der Auslieferung der HBA für Ärzte gibt. Kriedel spricht von Wartezeiten zwischen zwei und drei Monaten – es gebe akute »Probleme in der Verfügbarkeit«. Heißt konkret: Weiterhin sind nicht alle Ärzte in der Lage, sich überhaupt in der TI anzumelden. Übrigens: Auch die Apotheker benötigen zur TI-Anmeldung einen HBA. Laut ABDA haben derzeit rund 60 Prozent der Apotheker schon einen solchen digitalen Ausweis. Für die Mediziner gibt Kriedel in seinem Statement keinen Wert bekannt.

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