Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Wegovy
-
Abnehmspritze oder Tablette – was sind die Unterschiede?

Zum 1. September will Novo Nordisk das Abnehmpräparat Wegovy® in Tablettenform in Deutschland auf den Markt bringen. Was Apothekenteams dazu wissen sollten.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 12.08.2026  15:30 Uhr
Datum Aktualisiert am 13.08.2026  09:55 Uhr

Applikation und Therapietreue

Während die Spritze nur einmal wöchentlich appliziert werden muss, muss die Tablette einmal täglich eingenommen werden. Ob das ein Vorteil ist, hängt individuell vom Patienten ab. Nur die wenigsten Personen hätten tatsächlich eine Spritzenphobie, so Hauner und Meyer. Für die einen kann die einmal wöchentliche Injektion bequemer sein, während einige das tägliche Tablettenschlucken von der Handhabung her einfacher finden werden. Von Unterschieden in der Therapietreue sei ihm aus Studien oder Real-World-Daten aus den USA bislang nichts bekannt, so Hauner.

Wichtig ist eine pharmazeutische Beratung:

  • Die Tablette muss auf nüchternen Magen eingenommen werden, nach mindestens acht Stunden Fasten. Das spricht für die morgendliche Einnahme.
  • Zudem darf man in den 30 Minuten nach der Wegovy-Einnahme nichts essen, trinken oder andere Medikamente einnehmen, sonst verringert dies die Resorption von Semaglutid.
  • Die Tablette selbst muss unzerkaut mit relativ wenig Wasser (bis zu einem halben Glas entsprechend 120 ml) geschluckt werden.
  • Falls eine Dosis ausgelassen wurde, sollte die ausgelassene Dosis übersprungen und die nächste Dosis am nachfolgenden Tag eingenommen werden.
  • Die Tabletten sind in der Originalverpackung aufzubewahren, um den Inhalt vor Feuchtigkeit und Licht zu
    schützen.

Preis und Erstattung

Zum aktuellen Stand ist die neue Applikationsform noch nicht in der Taxe gelistet. Dies werde zur Markteinführung am 1. September erfolgen, teilte uns Novo Nordisk mit. »Bereits heute können wir mitteilen, dass die Kosten mit denen des Wegovy® Pens vergleichbar sein werden.«

Auch bei der Erstattung gibt es keine Unterschiede. Durch den »Lifestyle«-Paragrafen § 34 im Sozialgesetzbuch V sind Abnehmpräparate derzeit von der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Die Darreichungsform spielt hier keine Rolle.

Gleichwohl kommt in letzter Zeit Bewegung in die Debatte, ob man Menschen mit Adipositas – mittlerweile eine anerkannte Krankheit – diese Medikamente vorenthalten kann, vor allem weil die Inkretinmimetika sich positiv auf das Herz-Kreislauf-Risiko und andere Begleiterkrankungen auswirken. »Ein Ausschluss wird immer schwerer zu rechtfertigen sein«, so die Einschätzung von Professor Dr. Stefan Huster, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum.

Mehr von Avoxa