ABDA stellt Botendienst-Rechnung auf |
Ab 1. Oktober sollen Apotheker 2,50 Euro für jeden Botendienst bekommen. Zugleich fallen für die Apotheke laut ABDA Kosten von mindestens 4 Euro an. / Foto: Imago/Ralph Peters
Kurz vor knapp will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die im Frühjahr eingeführte Vergütung von Botendiensten verlängern. Über eine Änderung der sogenannten SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung sollen Apotheker nun bis Ende des Jahres ein Honorar erhalten, wenn sie Arzneimittel an ihre Patienten ausliefern. Ursprünglich sollte die Regelung Ende September auslaufen. Nun geht es ab 1. Oktober weiter, auch wenn die ursprüngliche Vergütung von 5 Euro auf 2,50 Euro heruntergekürzt werden soll.
Genau daran stören sich die Apotheker. Zwar begrüße man die geplante Verlängerung gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen, schreibt die ABDA in einer Stellungnahme. Immerhin könne auf diese Weise die Versorgung der Patienten »die aus gesundheitlichen Gründen, zur Minimierung von Infektionsrisiken oder aus sonstigen Gründen die Apotheke nicht aufsuchen können, sichergestellt werden«. Aber: Die Halbierung des Zuschusses ist aus Sicht der Bundesvereinigung nicht sachgerecht. Demnach ist ein Zuschlag von 5 Euro erforderlich, »um eine allzu deutliche Kostenunterdeckung zu vermeiden«.
Um ihre Forderung zu untermauern, stellt die ABDA eine konkrete Rechnung auf. Unter Einbezug von Fahrt- und Nebenkosten liegen die Ausgaben der Apotheker für einen nicht-pharmazeutischen Botendienst mit Mindestlohn demnach bei etwa 4 Euro. Liefere hingegen eine PTA im Zuge eines pharmazeutischen Botendienstes aus, fielen ganze 7 Euro an, so die ABDA. Sie fordert daher, die Höhe des Zuschlags noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Verlängerung der Verordnung will Spahn die Lücke schließen, die sich bis zum Inkrafttreten des Apotheken-Stärkungsgesetzes auftut. In der Novelle soll ein Honorar für Botendienste regulär verankert werden.
Abrechnen konnten die Apotheker die Botendienste zuletzt über die PZN 06461110. Ob es ab Oktober bei diesem Sonderkennzeichen bleibt, ist noch unklar. So steht es in einem Schreiben der ABDATA an die Apothekensoftwarehäuser, das der PZ vorliegt. Demnach will sich der Deutsche Apothekerverband dafür einsetzten, das die bisherige PZN auch weiterhin verwendet werden kann, entschieden ist das aber noch nicht.
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