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Verordnung zum medizinischen Bedarf

ABDA sieht Apothekenpflicht nicht infrage gestellt

Vergangene Woche hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Vorschriften für Produkte des medizinischen Bedarfs gelockert. Die ABDA unterstützt die Zielrichtung des Ministeriums, wie sie heute betonte.
Jennifer Evans
14.04.2020  17:06 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will dem Bund über die sogenannte Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) möglichst schnell erlauben, Produkte des medizinischen Bedarfs beschaffen und verteilen zu können. Dazu gehören Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, Hilfs- und Desinfektionsmittel. Die ABDA befürwortet den Schritt, damit während der Coronavirus-Pandemie eine angemessene Versorgung der Bevölkerung garantiert bleibt. Mit seinem Vorhaben plant Spahn aber auch, Vorschriften außer Kraft zu setzen, die Kennzeichnung, Zulassung, Ein- und Ausfuhr und Gefährdungshaftung von den zentral beschafften Medikamenten regeln.

»Nach unserer Einschätzung geht es nicht darum, dass die Apothekenpflicht als ordnungspolitische Grundregel infrage gestellt werden soll«, so die ABDA. Ihrer Ansicht nach geht es vielmehr darum, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angesichts der Covid-19-Pandemie die Möglichkeit einzuräumen, bestimmte Produkte für den medizinischen Bedarf selbst zentral zu beschaffen und in den Verkehr zu bringen und so die Versorgung sicherzustellen. Dies betreffe beispielsweise Arzneimittel, die im Rahmen klinischer Prüfungen oder eines Off-Label-Use zur Versorgung Schwerstkranker in Krankenhäusern benötigt würden. Vor diesem Hintergrund seien die geplanten Abweichungen von den üblichen Vertriebsvorschriften nachvollziehbar, heißt es seitens der Standesvertretung der Apotheker. Einige derzeit zentral beschaffte Arzneimittel werden demnach bereits an vom BMG benannte Krankenhausapotheken zugewiesen. Letztere übernehmen dann die weitere Verteilung.

Krisenmanagement ist konsequent

Auch die in der Verordnung vorgesehen Ausnahmen im Arzneimittelrecht hält die ABDA im Sinne des Krisenmanagements für »schlüssig und konsequent«. Schließlich diene die Entwicklung und der Einsatz der neuen Präparate dazu, die Therapie der Erkrankung Covid-19 zügig zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesvereinigung noch einmal darauf hin, dass »alle Apotheken in Deutschland weiterhin situations- und bedarfsgerecht mit großem Engagement dazu beitragen, die Coronakrise zu meistern«. Dass Bund, Länder und Kommunen den Apotheken gerade in diesen Tagen ihre hohe Wertschätzung ausdrücken, kommt in den Augen der ABDA nicht von ungefähr.

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