ABDA für klare Regeln und Werbeverbot beim E-Rezept |
Auch in Zukunft soll die freie Apothekenwahl bestehen bleiben. Das fordert die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Rahmen der Diskussion um das PDSG. / Foto: PZ/Daniela Hüttemann
Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) bietet den rechtlichen Rahmen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) und des E-Rezepts ab 2021. In der gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag äußerten sich Gesundheits- und Technikexperten sowie Verbände grundsätzlich positiv zum Gesetzesentwurf. Bei einigen Regelungen sahen die Sachverständigen jedoch Nachbesserungsbedarf. Die Diskussion um die Einführung des E-Rezepts kam jedoch nur am Rande zur Sprache.
Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA, erinnerte daran, dass das Zuweisungs- und Makelverbot leicht angreifbar ist. »Wir sehen auch jetzt schon im Markt, dass es Ankündigungen und den dringenden Wunsch gibt, Geschäftsmodelle rund um die Einlösung des elektronischen Rezepts aufbauen zu dürfen.« Vor diesem Hintergrund begrüßte er die Stärkung der Makel- und Zuweisungsverbote, die nachträglich Einzug in den Gesetzesentwurf fanden. Auch die Ausweitung des Makelverbots auf Dritte befürwortet Schmitz.
Auf die Frage des CDU-Abgeordneten Lothar Riebsamen nach einer Bewertung des aktuell geregelten Makel- und Zuweisungsverbots, wies Schmitz auf die Lücke bezüglich der Durchsetzung der beiden Konzepte hin: »Wir haben in vielen Fällen erlebt, dass die Durchsetzung solcher Verbote und Vorgaben, die rechtlich bestehen, in der Praxis sehr schwierig ist«. Die ABDA setzt sich daher für technisch klare Regeln ein, die die Gematik bezüglich des Makels- und Zuweisungsverbots vorgeben soll. Vor allem sollte die Weitergabe des E-Rezepts an Dritte ausgeschlossen sein, fordern die Apotheker. Ziel ist es laut Schmitz, die elektronische Verordnung beeinflussungsfrei auf dem Weg vom Arzt bis zur Apotheke einzulösen.
Um den Zugriff auf das E-Rezept zu vereinfachen, präferiert die ABDA eine einheitliche App, die der Versicherte nutzen kann, um die ihn versorgende Apotheke auszuwählen. Diesbezüglich schreibt die Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme: »Eine Weitergabe von Verordnungsdaten an Apps von Drittanbietern, wie sie der Gesetzentwurf derzeit vorsieht, oder die Steuerung des Einlösevorgangs des Rezeptes durch diese Apps sollte ausgeschlossen werden.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.