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Anhörung zum PDSG

ABDA für klare Regeln und Werbeverbot beim E-Rezept

In der gestrigen Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) bekräftigte ABDA-Geschäftsführer Sebastian Schmitz die Forderungen nach klaren, technischen Regeln zur Umsetzung des Makel- und Zuweisungsverbots. Zudem will die Bundesvereinigung Werbung für Makelangebote verbieten.
Charlotte Kurz
28.05.2020  14:56 Uhr

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) bietet den rechtlichen Rahmen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) und des E-Rezepts ab 2021. In der gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag äußerten sich Gesundheits- und Technikexperten sowie Verbände grundsätzlich positiv zum Gesetzesentwurf. Bei einigen Regelungen sahen die Sachverständigen jedoch Nachbesserungsbedarf. Die Diskussion um die Einführung des E-Rezepts kam jedoch nur am Rande zur Sprache.

Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA, erinnerte daran, dass das Zuweisungs- und Makelverbot leicht angreifbar ist. »Wir sehen auch jetzt schon im Markt, dass es Ankündigungen und den dringenden Wunsch gibt, Geschäftsmodelle rund um die Einlösung des elektronischen Rezepts aufbauen zu dürfen.« Vor diesem Hintergrund begrüßte er die Stärkung der Makel- und Zuweisungsverbote, die nachträglich Einzug in den Gesetzesentwurf fanden. Auch die Ausweitung des Makelverbots auf Dritte befürwortet Schmitz.

Auf die Frage des CDU-Abgeordneten Lothar Riebsamen nach einer Bewertung des aktuell geregelten Makel- und Zuweisungsverbots, wies Schmitz auf die Lücke bezüglich der Durchsetzung der beiden Konzepte hin: »Wir haben in vielen Fällen erlebt, dass die Durchsetzung solcher Verbote und Vorgaben, die rechtlich bestehen, in der Praxis sehr schwierig ist«. Die ABDA setzt sich daher für technisch klare Regeln ein, die die Gematik bezüglich des Makels- und Zuweisungsverbots vorgeben soll. Vor allem sollte die Weitergabe des E-Rezepts an Dritte ausgeschlossen sein, fordern die Apotheker. Ziel ist es laut Schmitz, die elektronische Verordnung beeinflussungsfrei auf dem Weg vom Arzt bis zur Apotheke einzulösen.

Um den Zugriff auf das E-Rezept zu vereinfachen, präferiert die ABDA eine einheitliche App, die der Versicherte nutzen kann, um die ihn versorgende Apotheke auszuwählen. Diesbezüglich schreibt die Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme: »Eine Weitergabe von Verordnungsdaten an Apps von Drittanbietern, wie sie der Gesetzentwurf derzeit vorsieht, oder die Steuerung des Einlösevorgangs des Rezeptes durch diese Apps sollte ausgeschlossen werden.«

Werbung für Makelangebote verbieten

In der PDSG-Anhörung pochte Schmitz in seiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (Die Linke) zudem darauf, Werbung für Makelangebote gleich von Anfang an zu verbieten, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Seiner Einschätzung nach ist es in der Praxis schwierig, konkrete Einzelverstöße und Absprachen gegen das Makelverbot nachzuweisen.

Für Versicherte, die über keine mobilen Endgeräte verfügen, sieht der Gesetzesentwurf aktuell eine Kassenterminal-Infrastruktur ab 2022 vor. Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisierte diese Regelung im Hinblick auf die hohen Kosten und die niedrige Nutzungsfrequenz. Personen, die keinen Zugriff auf entsprechende Geräte hätten, würden eher ein Smartphone von Verwandten und Bekannten nutzen, anstatt in einer Geschäftsstelle einer Krankenkasse ein solches Terminal zu nutzen, sagte sie. Geht es nach Pfeiffer sollten solche Terminals besser bei den Leistungserbringern, also in Arztpraxen oder Apotheken, stehen. Dort würden sie ihrer Ansicht nach öfter genutzt.

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