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Kostenlose Schnelltests

ABDA fordert mehr Geld für Corona-Testungen

Die Bundesvereinigung begrüßt die geplante kostenlose Schnelltestung auf Covid-19 unter anderem in Apotheken. Allerdings fordert die ABDA eine höhere Vergütung für die Apotheker. Die bislang angesetzte Vergütung von 9 plus 9 Euro je Test sei »deutlich zu niedrig«. Zudem werde ein einfaches Abrechnungsprozedere benötigt.
Ev Tebroke
19.02.2021  14:00 Uhr
ABDA fordert mehr Geld für Corona-Testungen

Um das Covid-19-Infektionsgeschehen einzudämmen, sollen ab 1. März kostenlose Antigen-Schnelltests in Testzentren, Arztpraxen und Apotheken möglich sein. Das sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer geplanten Erweiterung der Nationalen Teststrategie vor. Die ABDA hält es für folgerichtig, die Apotheken in dieses weitergehende Angebot von Schnelltests mit einzubeziehen. In ihrer gestern an das BMG übersandten Stellungnahme pocht sie aber auf einige Anpassungen und Änderungen. Und vorab stellt sie klar, dass es den Apotheken grundsätzlich freigestellt bleiben müsse, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen oder nicht. Denn die Durchführung solcher kostenlosen Tests sei mit einem hohen personellen, sächlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der nicht von jeder Apotheke geleistet werden könne.

Grundsätzlich fordert die Bundesvereinigung eine Klarstellung der apothekenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung dieser Tests. Die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung verbieten aus Sicht der ABDA nicht, dass Apothekenleiter ihr Personal für die Durchführung von Tests in Pflegeheime schicken. Es sollte daher klargestellt werden, dass die Behörden Apotheken auch die Möglichkeit gestatten, die Tests in angemieteten Räumen oder Zelten durchführen zu können, falls die Apotheke vor Ort keine geeigneten Räumlichkeiten dafür hat. Diese Möglichkeit des Testangebots durch Apotheken in externen Räumlichkeiten wird derzeit bereits beispielsweise im  Raum Böblingen im Modellversuch praktiziert. Aber auch in Hamburg bieten einige Apotheken in leerstehenden Räumlichkeiten die Tests an.

Zudem verlangt die ABDA, das Apothekenpersonal von Schnelltest-durchführenden Apotheken bei der Impfpriorisierung zu berücksichtigen. Sie regt an, in der Corona-Impfverordnung eine entsprechende Einstufung vergleichbar zu anderen Heilberufen mit direktem Patientenkontakt vorzusehen.

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