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Entwurf Apotheken-Stärkungsgesetz

ABDA beruft außerordentliche MV für den 2. Mai ein

Anlass für die Einberufung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ist der Antrag von 16 der 34 Mitgliedsorganisationen. Sie wollen über die ABDA-Stellungnahme zum Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken mitbestimmen.
Jennifer Evans
17.04.2019  13:26 Uhr

Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers stößt auf Widerstand. Anstoß nehmen die Mitgliedsorganisationen insbesondere an dem in dem Entwurf gestrichenen § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), der die Preisbindung auch für ausländische Versender vorschreibt. Stattdessen sieht der Entwurf eine Regelung im Sozialrecht vor, um künftig die Gleichpreisigkeit zu gewähren.

Der Referentenentwurf laufe den Forderungen der Mitgliederversammlung und denen des Gesamtvorstands »diametral zuwider«, so die Kritik mehrerer Kammern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen-Anhalt, Westfalen-Lippe) und Verbände (Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Westfalen-Lippe). Schließlich habe sich neben der Mitgliederversammlung auch der ABDA-Gesamtvorstand für die Gleichpreisigkeit ausgesprochen. Und im März habe dieser sogar Bundestag und Bundesregierung dazu aufgefordert, die Gleichpreisigkeit beim Versand von Arzneimitteln aus dem Ausland an gesetzlich wie privat Versicherte zu gewährleisten. Dazu gehört explizit die Forderung den entsprechenden Passus im AMG nicht zu streichen.

Die Mitgliedsorganisationen haben Sorge, dass das Vorhaben, die einheitlichen Abgabepreise verbindlich im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern, künftig nicht automatisch garantiert, dass ausländische Versandhändler sich auch an diese Vorschriften halten. Das sei aber für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung maßgeblich, argumentieren sie. Unter anderem darüber soll nun bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Mai in Berlin diskutiert werden. Auch soll es dann eine Beschlussfassung über die ABDA-Stellungnahme zu Spahns Referentenentwurf geben. Denn die Auswirkungen des Entwurfs seien auch in anderen Bereichen von weitreichender Bedeutung, betonen die Apothekerorganisationen.

Zum Hintergrund: Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Oktober 2016 dürfen Versender mit Sitz im europäischen Ausland deutschen Kunden Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten, während für die Apotheken hierzulande die Preisbindung gilt. Damit künftig im Markt der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder einheitliche Rx-Arzneimittelpreise gelten, sieht Spahns Entwurf vor, ein entsprechendes Rx-Boni-Verbot über das SGB V zu regeln. Denn im Sozialrecht lässt die EU ihren Mitgliedstaaten mehr Spielraum.

Für die nun geforderte außerordentliche Versammlung musste schnell ein Termin her, denn das Gesundheitsministerium hatte der ABDA für ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eine Frist bis zum 7. Mai 2019 gesetzt. 

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