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 Impfstoffe bestellbar

Ab 8. Februar können Apotheken gegen Covid-19 impfen

Der Startschuss rückt in greifbare Nähe: Ab dem 8. Februar können Apotheken offiziell mit den Covid-19-Impfungen beginnen. Impfstoffe können sie bereits am kommenden Dienstag bestellen. Dabei gelten für Offzinen die gleichen Regeln wie für Arztpraxen.
Stephanie Schersch
28.01.2022  14:04 Uhr

Gespräche über die Abrechnung laufen

Voraussetzung für die Bestellung der Impfstoffe ist eine Bescheinigung der jeweiligen Apothekerkammer. Darin bestätigt sie das Vorliegen einer Selbstauskunft, in der die Apotheke die erfolgte Schulung und das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten erklärt. Vorlegen müssen die Offizinen das Dokument dem Großhandel allerdings nicht. Darüber hinaus muss die Apotheke an das elektronische Meldesystem des DAV angebunden sein, um die erfolgten Impfungen täglich an das Robert-Koch-Institut melden zu können. Weitere Details zu diesem Impfquoten-Monitoring will der DAV zeitnah bekanntgeben. Auch zur Abrechnung der Impfungen gibt es noch offene Fragen. Hierzu seien die Beteiligten im Gespräch, erklärte der DAV.  Er will über das genaue Verfahren Mitte Februar gesondert informieren.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigte sich erfreut über den Startschuss. »Dieses Angebot der Apotheken ist neu, aber wir sind darauf exzellent vorbereitet.«  Impfungen in Apotheken seien sicher und die Apotheker auch auf mögliche Impfreaktionen vorbereitet. »Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden.« Grundsätzlich seien die Impfungen in der Apotheke nur eine Ergänzung zu den Angeboten der Arztpraxen und Impfzentren, betonte Overwiening. »Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war.«

Impfstoffe mit verkürzter Haltbarkeit

Die Apotheken steigen zu einem Zeitpunkt in die Impfkampagne ein, zu dem sich der vorübergehende Impfstoffengpass der zurückliegenden Wochen deutlich entspannt. Wie es aussieht, steht inzwischen sogar mehr Vakzine zur Verfügung als eigentlich benötigt wird. Das zeigt ein Hinweis, den die KBV den Ärzten in ihren »Praxisnachrichten« gibt. Demnach könnten in Kalenderwoche 6 (7. bis 13. Februar) »in Einzelfällen« Impfstoffe mit verkürzter Haltbarkeit in die Auslieferung gehen. Hintergrund sind demnach die Bestellmengen für die kommende Woche (KW 5), die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. »Dadurch kann der Auftauprozess beim Großhandel teilweise schon früher begonnen haben als üblich.«

Eigentlich werden die Dosen erst beim Beginn der Auslieferung durch die Grossisten schrittweise aufgetaut. Im Kühlschrank sind diese Vakzine dann noch maximal einen Monat lang haltbar. Das BMG appelliert daher an alle Beteiligten, wirklich nur so viele Dosen zu bestellen, wie für die jeweilige Woche gebraucht werden. Zudem sollen die Ärzte laut KBV die Begleitdokumentation der Apotheken sehr genau beachten, aus der die sogenannte Restlaufzeit eindeutig hervorgeht.

 

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