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Covid-19-Impfstoffe

Ab 21. März kommt Nuvaxovid in die Apotheken

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) veröffentlichte am Freitag in einem Rundschreiben neue Details zu der Bestellung von »Nuvaxovid« durch Apotheken. Ab dem 21. März beginnt die Auslieferung des Novavax-Impfstoffs durch den Großhandel.
Svea Türschmann
11.03.2022  17:30 Uhr

Bereits Mittwoch wurde bekannt, dass der Covid-19-Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ab Kalenderwoche 12 in die Apotheken kommt. Bislang wurde das Präparat fast ausschließlich über die Bundesländer an die Impfzentren und mobilen Impfteams verteilt. Nur in Berlin konnten bereits Ende Februar einige Apotheken den proteinbasierten Covid-19-Impfstoff bestellen und auch selbst verimpfen. Nun soll aber insgesamt auf das etablierte Bestell- und Auslieferungssystem (Großhandel – Apotheke – Leistungserbringer) gewechselt werden. Alle Leistungserbringer können Nuvaxovid nun erstmalig bis Dienstag, den 15. März 2022, bei einer Apotheke bestellen. Apotheken können den Impfstoff ihrerseits beim Großhandel bestellen, der diesen ab dem 21. März an die Apotheken liefert.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) veröffentlichte am heutigen Freitag in einem neuen Rundschreiben genauere Details zur Bestellung: Das Novavax-Vakzin wird in Mehrdosendurchstechflaschen (Vials) ausgeliefert, die je zehn Dosen zu je 0,5 ml enthalten, wobei das Impfschema zwei Dosen zur Grundimmunisierung vorsieht, die im Abstand von 21 Tagen in den Muskel verabreicht werden. Eine Kontingentierung der Bestellmengen besteht derzeit nicht. Für die Bestellung sind die folgenden PZN vorgesehen:

  • Vertrags-, Privat- und Betriebsärz*innen und Ärzt*innen in Krankenhäusern: 17899252 Nuvaxovid NOVAVAX BUND (1 Vial)
  • Ärzt*innen im öffentlichen Gesundheitsdienst: 17899269 Nuvaxovid NOV BUND OEGD (1 Vial)
  • Öffentliche Apotheken: 17980244 NUVAXOVID NOV BUND APO (1 Vial)

Der Impfstoff sei laut Schreiben bereits in die Arbeitshilfe zur Begleitdokumentation aufgenommen. Der DAV wies außerdem darauf hin, dass aus Gründen der Arzneimittelsicherheit stets die aktuelle Fassung der Begleitdokumentation verwenden sei, die vom PEI genehmigt und mit Grundlage für die Gestattungen der Länder für das Abpacken der Covid-19-Impfstoffe in der Apotheke ist. Die Handlungsempfehlungen zur Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen sowie die Leitfäden zur Abrechnung würden in Kürze angepasst.

Darüber hinaus keine Veränderungen in Kalenderwoche 12

Auch in den Kalenderwochen 11 und 12 bleibt die Höchstbestellmenge für Comirnaty® von 240 Dosen für öffentliche Apotheken, niedergelassene Ärzte, Privat-, Betriebs- und Krankenhausärzte unverändert. Der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer ist hingegen unbegrenzt bestellbar. Bestellende Ärzte sind angewiesen kenntlich zu machen, wenn Impfstoffe für Zweitimpfungen vorgesehen sind, da diese vom Großhandel und Apotheken prioritär zu beliefern sind, um den zeitgerechten Abschluss der Impfserie zu gewährleisten. Über die Sonder-PZN dieses Impfstoffs hatte die PZ bereits berichtet.

Auch für Spikevax® von Moderna bestehen derzeit keine Einschränkungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weißt darauf hin, dass dieser inzwischen auch für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren zugelassen ist. Anders als bei Biontech/Pfizer gibt es jedoch keine gesonderte Formulierung. Kinder erhalten zur Grundimmunisierung allerdings nur die halbe Dosis (0,25 statt 0,5 ml je Impfung).

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