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Schiedsspruch

Zyto-Apotheker bekommen mehr Geld

Apotheker, die Zytostatika herstellen, erhalten als Arbeitsvergütung dafür künftig einheitlich 100 Euro. Das sieht der Schiedsspruch vor, der gestern in Kraft getreten ist. Während der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apothekerinnen (VZA) den Beschluss der Schiedsstelle begrüßt, will der GKV-Spitzenverband dagegen klagen. Eine Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.
Anne Orth
18.10.2022  14:30 Uhr

Im Laufe dieses Jahres hatten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) mehrere Teile des Vertrags über die Preisbildung von Stoffen und Zubereitungen von Stoffen, der sogenannten Hilfstaxe, gekündigt. Da sie sich nicht einigen konnten, musste das Schiedsgericht entscheiden. Wie die PZ bereits berichtete, legte die Schiedsstelle Ende August neue Abschläge für die Zytostatika-Grundsubstanzen fest. Im Oktober stand noch eine Entscheidung zu den Arbeitspreisen für parenterale Zubereitungen aus.

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) fordert seit Jahren mehr Geld für die Herstellung. Im September hatte der Verband an die Schiedsstelle appelliert, nicht die Augen vor den realen Herstellungskosten zu verschließen, und eine wesentliche Erhöhung des Arbeitspreises gefordert. Inflationsbereinigt müsste dieser Arbeitspreis bei mindestens 150 Euro für jede einzelne Herstellung liegen.

Nun hat die Schiedsstelle entschieden und den Arbeitspreis für die Herstellung parenteraler Zubereitungen mit Zytostatika, monoklonalen Antikörpern sowie Calcium- und Natriumfolina auf einheitlich 100 Euro angehoben. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen den Beschluss gestimmt und hat nun angekündigt, dagegen zu klagen. Da eine solche Klage keine aufschiebende Wirkung hat, gilt der neue Arbeitspreis seit dem 17. Oktober.

De VZA wertete den Beschluss der Schiedsstelle als »Schritt in die richtige Richtung«.  VZA-Präsident Klaus Peterseim begrüßte in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung vor allem die Vereinheitlichung der Arbeitspreise für alle parenteralen Zubereitungen.

VZA fordert einen Gewinnaufschlag

Zugleich kritisierte der Verband, dass der Schiedsspruch weit hinter seinen Forderungen zurückgeblieben sei. Die Höhe des nun festgesetzten Arbeitspreises bedeute nach dem vom VZA in Auftrag gegebenen Gutachten der REFA Consulting aber lediglich Kostendeckung, und das auch allenfalls für die Hälfte der herstellenden Apotheken. »Der Forderung des VZA, für die Mehrzahl der herstellenden Apotheken auskömmliche Arbeitspreise festzusetzen und zusätzlich zum bloßen Ersatz der anfallenden Kosten auch einen angemessenen Gewinnaufschlag für die Instandhaltung und Modernisierung der Sterillabore zu vereinbaren, vermochten die Unparteiischen sich nicht anzunähern«, bemängelt der Verband.

Beides sei aber unerlässlich, um die Versorgung onkologischer Patienten mit individuell hergestellten parenteralen Zubereitungen durch öffentliche Apotheken aufrechterhalten zu können. Anderenfalls sei zu befürchten, dass sich die Zahl der herstellenden Apotheken weiter verringern werde, da diese insbesondere durch die Energiekrise, die gestiegenen Tariflöhne, zunehmend kostenintensive Probenziehungen und unberechtigte Nullretaxationen besonders belastet seien. Ein einmal wegen Unrentablität geschlossenes Sterillabor fehle aber dauerhaft in der sensiblen Parenteraliaversorgung der schwerkranken Patienten, gibt der VZA zu bedenken.

 

 

 

 

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