Das Agrarministerium kündigte Widerstand an. Das geht aus einem Schreiben der zuständigen Abteilungsleiterin aus dem Ministerium von Ressortchef Alois Rainer (CSU) hervor, das der dpa vorliegt. Zuerst hatte der »Spiegel« darüber berichtet. In dem Schreiben vom 12. August heißt es, die Hausleitung habe Leitungsvorbehalt eingelegt. Das Eckpunktepapier gehe deutlich über die Empfehlungen der »Finanzkommission Gesundheit« hinaus – indem nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, sondern beispielsweise auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke daraus von der Steuer erfasst sein sollen. Betroffen sein sollten zudem Getränke mit Süßungsmitteln.
Nach »näherungsweisen Berechnungen« des Wirtschafts- sowie Agrarministeriums würden allein die für Erfrischungsgetränke zu erwartenden Einnahmen mit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr deutlich über den zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 und jährlich mindestens 450 Millionen Euro ab 2028 liegen.