Zentraler Transfer des E-Rezepts |
Ev Tebroke |
25.09.2019 10:00 Uhr |
Wie kommt das E-Rezept des Arztes vom Patienten in die Apotheke? Die vom Deutschen Apothekerverband konzipierte Web-App gibt dem Patienten die volle Hoheit über seine Daten. / Foto: Adobe Stock/gpointstudio
Becker: Über diese App soll der Patient sicher seine elektronische Verordnung managen können und dabei die maximale Sicherheit für seine Daten haben. Er soll seine Verordnung jederzeit betrachten und frei entscheiden können, ob er sie einlöst und wer das Medikament liefert. Er hat also die absolute Hoheit über sein Rezept.
PZ: Derzeit gibt es ja bereits einige Anbieter am Markt, die eine Übermittlung des E-Rezepts anbieten. Inwiefern wird sich die DAV-App von diesen unterscheiden?
Becker: Die DAV-Web-App ist diskriminierungs- und werbefrei, dahinter steckt keinerlei wirtschaftliches Interesse. Die App ist neutral, alle Apotheken können mitmachen, es werden keine Daten und keine Rezepte gemakelt. Ihr einziges Ziel ist es, das E-Rezept des Patienten sicher in die Apotheke zu übertragen.
PZ: Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen?
Becker: Derzeit haben sich mehr als 11.000 Apotheken für die Teilnahme an der DAV-Lösung registriert. Wir haben dem Bundesministerium für Gesundheit die Idee schon konzeptionell vorgestellt. Die endgültige Version werden wir dem BMG kurz nach dem Apothekertag präsentieren. Die Web-App ist in der Datenschutzprüfung. Sie kann und soll dann in Bälde erprobt werden.
PZ: Sollten Sie die Zustimmung des BMG erhalten, bundesweit die Web-App als zentrale E-Rezept-Übermittlung vom Patienten zur Apotheke der Wahl zu starten, wären dann zeitgleich alle anderen Anbieter vom Markt?
Becker: Es wird immer andere Anbieter geben. Die kann und soll es auch rund um unsere Web-App herum geben, aber eben nicht im Kernbereich des E-Rezept-Transports. Wir werden versuchen, in Modellprojekten die Vorteile der DAV-App aufzuzeigen, um damit die Zustimmung der Politik zu erhalten, bundesweit als zentraler Anbieter den Transfer des E-Rezepts vom Patienten in die Apotheke zu regeln.
PZ: Aktuell haben die Mitglieder des Deutschen Apothekerverbands die Gründung einer Tochtergesellschaft beschlossen, einer gemeinnützigen GmbH zur Finanzierung der Web-App. Was ist der Zweck?
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands / Foto: ABDA
Becker: Die GmbH soll die Umsetzung der genannten Ziele der App sicherstellen, da sie die Finanzierung und Haftung regelt. Der gemeinnützige Aspekt soll die Neutralität der Web-App unterstreichen und betonen, dass hinter diesem Projekt keinerlei wirtschaftliche Interessen stehen. Über die gemeinnützige GmbH kann der DAV beliehen werden, wie es etwa auch beim Nacht- und Notdienstfonds erfolgt. Der DAV würde vom BMG oder der Gematik beauftragt, die Übertragung des E-Rezepts sicherzustellen.
PZ: Die Mitgliederversammlung hat der Gründung zugestimmt. Was ist der nächste Schritt?
Becker: Nun erfolgt die juristische Gründung der Gesellschaft. Die Finanzierung dieser Web-App muss über die Landesapothekerverbände erfolgen. Die Wege der Finanzierung müssen dann über Verträge festgelegt werden. Ich denke, dass wir dies am Rande des Apothekertags in trockene Tücher bringen können.
PZ: Was die App betrifft: Ab wann ist mit weiteren Ergebnissen zu rechnen?
Becker: Geplant ist, dass im November die ersten E-Rezept-Codes über die Web-App laufen können. Das müssen wir dann auswerten und weitersehen.
PZ: Wie unterscheidet sich die DAV-Lösung technisch von den bereits am Markt befindlichen?
Arnold: Bei den meisten Vorbestell-Apps, die derzeit im Markt sind, sendet der Patient quasi ein Bild seines Rezepts an die Apotheke. Bei GERDA in Baden-Württemberg wird mit PDF gearbeitet. In Zukunft wird das digitale Original über die Telematik-Infrastruktur transportiert. Das wird dann sicher ein Datensatz, vermutlich eine XML-Datei sein. Das Originalrezept befindet sich auf dem sicheren Gematik-Server, der Patient erhält dazu lediglich den Schlüssel, einen Code. Diesen Code kann er selbst managen: Er hat damit die Gelegenheit, sein Rezept zu lesen oder kann einer Apotheke erlauben, das Rezept herunterzuladen und zu verarbeiten. Und er muss in der Lage sein, eine Kopie des Rezepts zeigen zu können, etwa für eine Vorbestellung. Das sind die wesentlichen Elemente, die diese Infrastruktur bieten muss.
PZ: Gibt es schon einen solchen Code?
Arnold: Nein, bislang noch nicht. Wir Apotheker koppeln uns aber genau an dieses Gematik-Konzept an und wollen dieses mit der App in die Anwendung bringen. Da sind wir mit unserer Idee ganz eng an den Gematik-Maßgaben. Mit der Web-App wollen wir dem Patienten maximale Sicherheit und Hoheit über seine Daten und seine Verordnung garantieren. Freie Apothekenwahl, keine Manipulation – nur lesen, vorbestellen, versorgen lassen.
PZ: Ist es also vorstellbar, dass künftig auf Wunsch des BMG der Transport des E-Rezepts ausschließlich über die Web-App-Lösung erfolgt?
Mathias Arnold, ABDA-Vizepräsident / Foto: ABDA
Arnold: Es spricht ganz viel für eine zentrale Lösung. Die Infrastruktur, auf der der Patient diesen Code managt, ist eine einheitliche Infrastruktur. Notwendige Änderungen, Sicherheits-Updates et cetera können so jederzeit und identisch durchgeführt werden. Als einheitliche Lösung ist sie vollkommen diskriminierungsfrei, alle Apotheken sind beteiligt, der Patient hat die freie Apothekenwahl. Der Datenschutz ist gewährleistet, weil keine kommerziellen Interessen bedient werden. Eine solche zentrale einheitliche Lösung kann rein theoretisch der Staat selbst betreiben oder ein von ihm Beauftragter. Das könnte die Gematik sein, es könnte aber auch jemand mit dieser Aufgabe betraut werden. Und dieses Beleihungsmodell wollen wir als Verbändemodell anbieten.
PZ: Gäbe es neben dieser Lösung dann noch andere Anbieter am Markt?
Arnold: Nein, bei der zentralen Variante gäbe es für das E-Rezept dann nur diesen einen Weg. So wie derzeit das rosa Rezept: Es gibt nur ein Formular, ein Original. Es ist ja eine Art Urkunde, ein Scheck. Fälschungen in diesem Bereich würden das ganze System gefährden. Dies lässt sich am besten vermeiden, indem der elektronische Transport des Rezepts auf einer staatlichen ordnungspolitischen Ebene abläuft.
PZ: Das hört sich alles gut an. Was könnte denn noch schiefgehen?
Becker: Der Vogel muss jetzt zum Fliegen kommen. Unsere Hoffnung ist, nun im Live-Betrieb zeigen zu können, dass es funktioniert.
Arnold: Der Patient muss es akzeptieren. Es muss ein gangbarer Weg für ihn sein. Deswegen haben wir zunächst noch die Parallelwelt. Es wird noch immer die Möglichkeit geben, sich den Code auf Papier ausdrucken zu lassen und ihn dann in die Apotheke zu tragen. In Portugal hat es fünf Jahre gedauert, bis die digitale Lösung sich wirklich durchgesetzt hat.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.