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Ärztliches Dispensierrecht

Zahl der Paxlovid-Auslieferungen verdreifacht

Seit Mitte August dürfen Hausärzte das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid direkt an Patienten abgeben. Im Apothekerlager sorgt das für Ärger. Laut Bundesgesundheitsministerium hat sich Zahl der ausgelieferten Paxlovid-Packungen seit Einführung des Dispensierrechts allerdings mehr als verdreifacht.
Benjamin Rohrer
22.09.2022  09:00 Uhr
Zahl der Paxlovid-Auslieferungen verdreifacht

Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine Million Dosen des antiviral wirksamen Covid-19-Medikaments Paxlovid™ (Nirmatrelvir/Ritonavir) beschafft. Die Wirkstoffkombination ist zur Covid-19-Behandlung bei Risikopatienten zugelassen und konnte in den Zulassungsstudien überzeugen. Doch in den ersten Monaten verordneten die Mediziner Paxlovid nur sehr zögerlich, Millionen von Packungen drohen weiterhin zu verfallen.

Damit mehr Patienten von Paxlovid profitieren, hatte das Bundesgesundheitsministerium Anfang August Vorschläge vorgelegt, die unter anderem ein eingeschränktes ärztliches Dispensierrecht für das Therapeutikum vorsehen. Seit Mitte August gilt nun die aktualisierte Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVersV). Hausärzte dürfen demnach maximal fünf Paxlovid-Packungen lagern und diese direkt an Patienten abgeben. Für die Abgabe werden sie vergütet. Die Mediziner müssen die Packungen allerdings über die Apotheken beziehen, die für die Beschaffung und die Abgabe weiterhin vergütet werden.

KW 35: Rund 11.700 Paxlovid-Einheiten an Apotheken ausgeliefert

Laut BMG haben die Neuregelungen zu einem deutlichen Anstieg der Paxlovid-Auslieferungen geführt. Zahlen aus dem Ministerium zeigen, dass sich die Anzahl der ausgelieferten Packungen von Kalenderwoche 33 zu Kalenderwoche 34 mehr als verdreifachte. In den Kalenderwochen 32 und 33 erhielten die Apotheken vom Großhandel demnach zwischen 3300 und 3500 Packungen. In Kalenderwoche 34 waren es dann rund 11.600. Eine Woche später stieg die Zahl dann sogar auf 11.683, bevor sie in KW 36 zuletzt wieder auf rund 8900 sank.

BMG legt keine Abgabe-Daten vor

Allerdings: Wo die ausgelieferten Packungen letztlich abgeben wurden, kann das BMG nicht nachvollziehen. Denn die Zahlen aus dem BMG belegen lediglich einen Anstieg der ausgelieferten Therapieeinheiten. Zahlen zu den Abgaben in Arztpraxen legte das Ministerium nicht vor. Aus dem Ministerium hieß es allerdings, dass man in der Einführung des ärztlichen Dispensierrechts den Hauptgrund für diesen Anstieg sehe. Man werde daher an dem eingeschränkten Dispensierrecht für die Hausärzte festhalten. Es sei sinnvoll gewesen, diese Regelung gegen den Widerstand von Lobbygruppen durchzusetzen, hieß es.

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