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Aktionstag gegen den Schmerz

Worauf man bei Schmerzpflastern achten muss

Zum heutigen bundesweiten Aktionstag gegen den Schmerz weisen Pflegeexperten auf einen achtsamen und sachgerechten Umgang mit Opioid-haltigen Schmerzpflastern hin.
dpa
PZ
07.06.2022  15:00 Uhr

«Ein Opioid-haltiges Schmerzpflaster ist kein Wundpflaster, es ist ein Medikament», heißt es in einem aktualisierten Leitfaden des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), der sich gleichermaßen an Pflegefachpersonen, pflegende Angehörige sowie die Betroffenen selbst richtet. Vor dem Aufkleben eines neuen Pflasters mit zum Beispiel Fentanyl oder Buprenorphin müsse das alte zunächst unbedingt entfernt werden, da sonst eine lebensgefährliche Überdosierung drohe. Eine veränderte Dosisstärke solle nicht ohne Absprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt genutzt werden, so der Rat. 

Bundesweit sind nach Angaben der Deutschen Schmerzgesellschaft rund 23 Millionen Menschen von chronischen Schmerzen betroffen. Um ihre Beschwerden zu lindern oder erträglicher zu machen, bekommen Menschen auf Opioid-haltige Schmerzpflaster verordnet. Opioid-haltige Schmerzpflaster kommen etwa nach einer Operation, bei Krebserkrankungen oder nach einem Bandscheibenvorfall zum Einsatz. Sie seien in der Schmerztherapie weit verbreitet und wegen ihrer recht einfachen Anwendbarkeit etabliert, sagte der Pflegeexperte Sascha Bülow vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe zum Aktionstag gegen den Schmerz am 7. Juni

Wenn sich Betroffene nicht selbst oder nur eingeschränkt versorgen können, müssten Angehörige angeleitet werden, erklärte Bülow. Betroffene oder pflegende Angehörige müssen wissen, dass Wärme, etwa bei Fieber, durch eine Wärmflasche oder heißes Wasser, die Wirkstoffabgabe verstärken und zu einer gefährlich hohen Dosierung führen kann. Auch seien Wechselwirkungen mit Schlafmitteln oder Alkohol zu beachten.

Der geübte Umgang mit den Pflastern ist für Bülow auch deshalb wichtig, weil so nicht nur Schmerzen gelindert werden können – auch das Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber der Schmerzen lasse sich verringern. Zu den Hinweisen im Leitfaden gehört auch, dass die Pflaster bei Röntgenaufnahmen oder im Computertomographen abzunehmen sind, da sich darin enthaltende Metallteile stark erhitzen können.

Herumliegen lassen sollte man neue ebenso wie gebrauchte Pflaster nicht, wird gewarnt: Bei damit spielenden Kleinkindern sei es schon mehrfach zu teils tödlichen Vergiftungen gekommen.

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