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Wo stehen wir mit dem E-Rezept?

Das E-Rezept kommt, so viel ist klar. Über das Wann und Wie informierte Christian Krüger, Geschäftsführer der NGDA - Netzgesellschaft Deutscher Apotheker beim InspirationLab auf der Expopharm in Düsseldorf.
Daniela Hüttemann
27.09.2019  17:26 Uhr

Laut Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) müssen die Rahmenbedingungen für das E-Rezept bis zum 16. März 2020 stehen. Das heißt aber nicht, dass ab dann auch E-Rezepte verordnet und eingelöst werden können. NGDA-Chef Christian Krüger rechnet damit frühestens Ende 2020. E-Rezepte könnten ab dann in den Regelbetrieb gehen. 

Seit 2018 läuft das Pilotprojekt docdirekt mit Apotheken in Stuttgart und Tuttlingen. Bereits kommenden Monat sollen in der Testregion in Baden-Württemberg auch E-Rezepte nach telemedizinischer Behandlung durch docdirect über den apothekerseitig für das Modellvorhaben bereitgestellten Fachdienst GERDA verschickt werden.

Derzeit werden – ausgelöst durch die Entwicklungen aus 2018 – bundesweit verschiedene Modelle für das E-Rezept entwickelt und entweder in Modellversuchen oder kleinen Privatprojekten getestet. Hier bestehe die Gefahr eines gewissen Wildwuchses, konstatierte der NGDA-Geschäftsführer. Denn noch stehen die genauen technischen Spezifikationen des E-Rezeptes aus. Das ist Aufgabe der Gematik, der DAV hat hier aber mittlerweile die Federführung im Projekt. Das Schaffen der notwendigen Rahmenbedingungen obliegt dann der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem. »Es ist insgesamt ein komplexer Prozess«, so Krüger. Er geht davon aus, dass die Gematik die genauen Spezifikationen im Sommer nächsten Jahres veröffentlichen wird. Es wird dann eine einzelne bundesweite Lösung anstelle diverser Modellvorhaben geben.

Lösung der Apotheker

Die Apothekerschaft habe mit ihrer vorgeschlagenen Lösung als einzige Organisation die komplette Kette von der Verordnung durch den Arzt bis zur Abrechnung mit dem Apothekenrechenzentrum so abgebildet, dass sie auch bundesweit eingesetzt werden kann. Dafür hätten sich NGDA und ABDA mit Verbänden von Software-Häusern und Rechenzentren und infolge auch mit den Ärzten zusammengesetzt und in nur sechs Monaten eine gemeinsame Lösung entwickelt.

»Für die Akzeptanz haben wir es bewusst als offenes System mit freier Arzt- und Apothekenwahl gestaltet, diskriminierungsfrei und bundesweit«, erklärte Krüger. »Was wir jedoch nicht wollen ist ein Makeln mit Rezepten.« Der Patient soll frei wählen können, ob er das E-Rezept auf dem Smartphone in der Apotheke vor Ort vorzeige, es zur Vorbestellung oder Lieferung dort hinschicke oder aber auch eine Online-Apotheke auswählt. Das Konzept wurde durch die Industrieverbände ADAS und VDARZ bei der Gematik eingereicht und ist dort auf große Zustimmung gestoßen.

Wie können Apotheken sich vorbereiten?

Voraussetzung für die Teilnahme an der finalen Gematik-Lösung wird ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur sein, das heißt Konnektoren inklusive SMC-B für die Apotheken sowie eine persönliche Identifizierung mit dem elektronischen Heilberufsausweis,  wofür ein Kartenlesegerät angeschafft werden muss. Im derzeitigen Projekt wird als Ersatzverfahren bei den Apotheken N-Ident verwendet. Mit dieser digitalen Identität sind alle Apotheken bundesweit bereits durch die Inbetriebnahme von Securpharm im Februar ausgestattet. Auch der Arzt signiert seine Verordnung mit seinem HBA. Der Patient erhält einen QR-Code, der den Zugang zu den dahinterliegenden Rezeptdaten durch die autorisierte Apotheke ermöglicht.

»Der Prozess in der Apotheke wird ganz einfach«, kündigte Krüger an. Die nötigen Scanner sind spätestens seit der Securpharm-Inbetriebnahme vorhanden. Der Apotheker scannt den QR-Code und identifiziert sich mit seiner ID und bekommt so Zugang zum Server. »Da das vom Arzt signierte Verordnungsdokument nicht geändert werden kann, erzeugt die Apotheke bei der Abgabe nun einen zweiten Datensatz«, erläuterte Krüger. Hier würden die apothekenseitigen Angaben gesammelt, auch etwaige Änderungen, zum Beispiel falls ein Präparat im Rahmen von Rabattverträgen oder Lieferengpässen ausgetauscht wurde. Der Apotheker signiert abschließend seine »E-Dispensierung« ebenfalls digital und es geht in die Abrechnung.

»Zu Beginn wird es erstmal nur die Standard-Arzneimittelverordnung, also das klassische rosa Rezept für Arzneimittel als E-Rezept geben«, informierte Krüger. Dies sei der Löwenanteil der rund 500 Millionen Verordnungen in Apotheken pro Jahr. Relativ einfach zu realisieren wären auch Privatrezepte (blau) und OTC-Verordnungen (grün). Rezepte für Betäubungsmittel, Hilfsmittel oder besondere Medikamente, die der Patient gegenzeichnen muss, werden erst später folgen, weil die Modellprojekte sich derzeit noch um grundlegendere Fragestellungen drehen.

Krüger geht davon aus, dass auch in einer Telematik-Infrastruktur Papier- und E-Rezept eine Weile koexistieren werden. »Wir haben das Fundament für den Prozess jetzt geschaffen und wollen ihn in den kommenden Jahren führend mitgestalten«, so der Apotheker.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist auch die Entwicklung von ApoKEY, einer digitalen Identität auch für anderes Apothekenfachpersonal wie PTA und PKA, da die Digitalisierung in den Apotheken nicht auf Approbierte beschränkt sein wird. ApoKEY wurde auf der diesjährigen eExpopharm erstmals präsentiert.

Insgesamt rät Krüger den Apotheken, die ihnen bereits zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten ihrer EDV und ihrer Partner zu nutzen, um ihre Serviceprozesse stärker auf den Bedarf moderner Patienten auszurichten. »Apotheken sind heute bereits enorm leistungsfähige Unternehmen und müssen sich nicht verstecken«, so Krüger.

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