Apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika: Mit der Änderung wird die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderregelungen über die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen, insbesondere im Hinblick auf Preise, wieder eingeführt.
Vorgesehen sind Vergütungsabschläge für Digitale Gesundheitsanwendungen in Höhe der Quote der Nutzungsabbrüche in den ersten vier Wochen. Außerdem die Erhebung und Meldung der Quote der Nutzungsabbrüche in den ersten vier Wochen im Rahmen der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung.
Krankenkassen sollen wieder verpflichtet werden, schriftlich oder digital über die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren. Diese Schreiben müssen vorab der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben werden.
Weitere Maßnahmen sind Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) bei sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV), inklusive der Weiterentwicklung und Klarstellung des Vergütungsrahmens für süV sowie eine Aufgabenerweiterung des IQWiG; beim Institut sollen Aufgabenbereiche gebündelt und effizienter genutzt werden.
Konkretisiert werden sollen Therapieversuche mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln. Dazu heißt es: »Weiterentwicklung und Konkretisierung des Therapieversuchs mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln im Rahmen des Anspruchs nach Absatz 6. Der Therapieversuch hat nur in der Indikation, für die das cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen ist, zu erfolgen. Die Dauer des Therapieversuchs wird in das Ermessen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gestellt.«