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Änderungsanträge liegen vor
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Wo die Regierung beim Spargesetz nachschärft

Die Regierungsfraktionen wollen weitere Sparmaßnahmen durch den Bundestag drücken und haben sich auf ein Dutzend Maßnahmen verständigt. Dazu zählen exklusive Zytoverträge und Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich. Die Pläne im Überblick:
AutorKontaktCornelia Dölger
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 30.09.2026  12:05 Uhr
Wo die Regierung beim Spargesetz nachschärft

Extrabudgetäre Vergütung

Mit der Regelung werden die entsprechend zum GKV-BStabG gefasste Entschließung umgesetzt und die extrabudgetär zu vergütenden psychotherapeutischen Leistungen ausgeweitet. Dies betrifft die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, schwer psychisch kranke Versicherte und dringlich zu behandelnde psychotherapeutische Akutbehandlungen sowie eine Bereinigungsvorgabe, soweit Leistungen bislang innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet wurden. Zur Festlegung von Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen entsprechenden Auftrag erhalten. Darüber hinaus soll es keine Maßnahmen zur Mengenbegrenzung bei begonnener Behandlung geben.

Budgetierung

Der Fixkostendegressionsabschlag bei Haus- und Kinderärzten soll gestrichen werden. Bei steigenden Fallzahlen oder Leistungsmengen soll es so keine Honorarminderungen mehr geben.

Krankenhäuser

Geplant ist die Einführung einer Prüfquotenklasse von 1 Prozent für Krankenhäuser mit geringen Auffälligkeiten in der Krankenhausabrechnung.  Dadurch sollen die Häuser von bürokratischem Aufwand entlastet werden. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Rechnungszuschlag

Für bestimmte Krankenhäuser soll ab 2027 ein Rechnungszuschlag eingeführt werden, um für mehr Ausgleich zwischen den Kliniken zu sorgen.

Hilfsmittelausschreibungen

Mit der Änderung wird die Möglichkeit, im Hilfsmittelbereich Ausschreibungen durchzuführen, wieder eingeführt. Um den bürokratischen Aufwand für die Umsetzung des auf die Jahre 2027 und 2028 befristeten Abschlags von 3 Prozent auf alle Hilfsmittelversorgungen so gering wie möglich zu halten, wird der Abschlag pauschal auf Rechnungsebene durch die Krankenkassen gekürzt. Zudem wird in der Begründung klargestellt, dass der Abschlag auch für Pflegehilfsmittel in der SPV sowie für doppelfunktionale Hilfsmittel gilt, die anteilig von GKV und SPV finanziert werden.

Verwaltungskosten der Kassen

Zusätzliche Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen: Der zulässige Anstieg der Verwaltungskosten der Krankenkassen je Versicherten wird für das Jahr 2027 um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt.

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KinderG-BA
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