Wiederholungsverordnungen sollen auch ausgelagert werden |
Jennifer Evans |
16.10.2019 11:26 Uhr |
Nach Ansicht des Arzneimittelexperten Michael Hennrich sollte das Bundesgesundheitsminiterium mit der Apothekenreform noch einmal ganz neu anfangen. Das hatte er vor Kurzem gegenüber dem »Handelsblatt« gesagt. / Foto: Hennrich
Der Rettungseinsatz der Koalitionsfraktionen für das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz geht weiter. Erst gestern hatte sich bestätigt, dass die regionalen Modellvorhaben, die Apotheken in Zukunft das Impfen gegen Grippe ermöglichen sollen, über einen Änderungsantrag im Masernschutzgesetz landen und damit vorgezogen werden sollen. Das steht bereits an diesem Freitag auf der Tagesordnung im Bundestag. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, hatte den Schritt gegenüber der PZ so begründet: »Da unklar ist, wann das Apotheken-Stärkungsgesetz den Bundestag erreicht, ziehen wir einige unstrittige Punkte vor.«
Zu den unstrittigen Punkten gehört offenbar auch das Thema Wiederholungsverordnungen. Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll es chronisch kranken Patienten künftig möglich sein, sich für ihre Dauermedikation Folgerezepte ausstellen zu lassen. Auch diese Regelung soll wohl vorgezogen werden, wie die Büros von Hennrich und Dittmar gegenüber der PZ bestätigten. Läuft alles nach Plan, könnte das Masernschutzgesetz samt den vorgezogenen Punkten bereits im März 2020 in Kraft treten.
Die Apothekenreform stockt hingegen derweil erst einmal, weil das BMG noch auf eine Stellungnahme der EU-Kommission wartet. Es geht darum, ob das geplante Rx-Boni-Verbot, das künftig im Fünften Sozialgesetzbuch verankert werden soll, europarechtskonform ist. Die Rückmeldung aus Brüssel könnte sich allerdings noch etwas hinziehen. Denn gerade stellt sich die Kommission neu auf.
Eine Garantie dafür, dass für das Apotheken-Stärkungsgesetz grünes Licht kommt, gibt es nicht. Für die Große Koalition heißt es offenbar jetzt: Retten, was schon möglich ist. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Apothekenreform wird dadurch zu einem großen Flickenteppich. In Sachen vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen geht es für die Apotheker erst einmal keinen Schritt voran. Dabei war dies ein wesentlicher Bereich des Gesetzentwurfs.