Wie steht es um die Abschaffung des PTA-Schulgelds? |
In dem Eckpunktepapier heißt es, dass gemäß verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung grundsätzlich die Länder für die Finanzierung der staatlichen Schulen und Hochschulen zuständig seien. Die Finanzierung privater Schulen und Hochschulen obliegt dagegen grundsätzlich deren Trägern. Jedoch weist die Arbeitsgruppe daraufhin, dass die mit der Finanzierung verbundenen Herausforderungen gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Bund, erfordere.
Wir haben beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) angefragt, wann der GMK-Beschluss nun umgesetzt wird und mit einer bundeseinheitlichen Finanzierung der PTA-Schulen zu rechnen ist. Bislang liegt noch keine Antwort vor.