Wie Kassen und Sportverbände für ihre Werbe-Deals kämpfen |
Cornelia Dölger |
10.05.2021 18:00 Uhr |
Zum Stand des Verfahrens erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort von Ende März, dass derzeit die Stellungnahmen zum Entwurf ausgewertet würden. Auch der Vorschlag des AOK-Bundesverbands werde in die Prüfung einbezogen. Hier nennt sie auch das Bundesinnenministerium – das eigentlich für die Dinge des Sports zuständige Ministerium. In Seehofers Haus soll es dem Vernehmen nach Unmut über Spahns Vorstoß gegeben haben, was das Ministerium gegenüber der PZ aber nicht bestätigen wollte. Zu zwei Paragraphen – unter anderem Paragraph 6 – habe man Stellung genommen, worauf das BMG die »entsprechenden Hinweise« aufgegriffen habe, teilte eine Sprecherin mit.
Im Nachgang hätten sich beide Häuser »direkt und gezielt zu einer abgeänderten Fassung von § 6 KKWerbeV-E ausgetauscht«, heißt es. Dabei herausgekommen ist offensichtlich eine Art Kehrtwende, denn, wie das Ministerium weiter mitteilt, solle nach dieser neuen Fassung Banden- oder Trikotwerbung »unter Wahrung der Ziele der KKWerbeV auch künftig zulässig und möglich sein«. Aus Sicht des Innenministeriums gebe es »jedenfalls insoweit keine Hindernisse oder Einwände«. Vom BMG heißt es unterdessen, dass schon bald ein überarbeiteter Verordnungsentwurf vorgelegt werden solle, wohl noch in der laufenden Legislaturperiode.
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