Wie Kassen und Sportverbände für ihre Werbe-Deals kämpfen |
Cornelia Dölger |
10.05.2021 18:00 Uhr |
Das sollte aber so nicht weitergehen. Kurz vor Weihnachten legte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf einer Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbeV) vor, der zum Ziel hatte, die Vorgaben des so genannten Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) zu präzisieren. Mit dem Gesetz sollte den Kassen reine Image- und Markenwerbung zum Kundengewinn verboten werden, sachbezogene Informationen sollte künftig verpflichtend ein zentraler Bestandteil der Werbung sein – ein einschneidender Eingriff in die bisherige Praxis, der allerdings recht geräuschlos verhallte. Zumindest war von großen Protesten gegen das GKV-FKG seit dessen Inkrafttreten im vergangenen Frühjahr nichts zu hören.
Anders dann im Dezember und in den darauf folgenden Wochen. Plötzlich lag mit der Verordnung ein deutlich schärferes Schwert gegen die gängige Kassenwerbung auf dem Tisch. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte den Kassen per Verordnung konkrete und vor allem strikte Vorgaben für ihre Werbemaßnahmen präsentiert – ein Vorstoß, der unter anderem zur Folge hatte, dass sich mächtige Sportverbände zu einer »Allianz des deutschen Sports« zusammenschlossen, um das Vorhaben zu stoppen.
In einer zehnseitigen Stellungnahme, unterzeichnet vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), von der Initiative Profisport Deutschland (IPD), dem Teamsport Deutschland und der Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter (VSA), kritisieren die Verfasser »gemeinsam und mit einer Stimme«, mit dem Entwurf würden »bestehende Gesundheitspartnerschaften zwischen Sport und gesetzlichen Krankenkassen gefährdet, jahrelange konstruktive Zusammenarbeit zunichte gemacht und der Sport wirtschaftlich empfindlich getroffen«. Spahns Vorhaben komme einem »weitgehenden Werbeverbot der gesetzlichen Krankenkassen für den Sport« gleich.
Im Blick haben die Kritiker vor allem Paragraph 6 des Regelwerks, der in der Tat mit der üblichen offensiven, teils aggressiven Art von Krankenkassenwerbung im Sport Schluss machen würde. Dort steht unter anderem: »Unzulässig ist insbesondere die Banden- und Trikotwerbung im Spitzen- und Profisport.« Werbung bei Sportevents sei darüber hinaus nur dann noch erlaubt, »wenn bei der jeweiligen Veranstaltung insgesamt die Information über die Leistungen der betreffenden Krankenkasse im Vordergrund steht« oder »es sich bei der Veranstaltung um die Durchführung einer Präventionsmaßnahme nach §§ 20a, 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch handelt«. Reklame wie beispielsweise die großen AOK-Logos auf den Trikots des Deutschen Handballbunds wäre demnach also bald Geschichte.
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