Wie Kassen und Sportverbände für ihre Werbe-Deals kämpfen |
Cornelia Dölger |
10.05.2021 18:00 Uhr |
So meldeten sich alsbald auch die AOKen auf den Vorstoß aus Spahns Haus. Ende Dezember veröffentlichte der Bundesverband eine ausführliche Stellungnahme zu dem Entwurf, der auch auf den umstrittenen Paragraph 6 abzielte. Dazu forderte der Verband, das Verbot von Werbung im Sportbereich zu konkretisieren, »um die bewährte Zusammenarbeit von gesetzlichen Krankenkassen und professionellen Sporter/innen bzw. deren Verbänden und Vereinen weiterhin zu ermöglichen«. Diese solle zulässig bleiben, sofern »belastbare Konzepte zur Breitensportförderung und Individualprävention« vorhanden seien. Auf diesem Wege könne »eine sachlich angemessene Eingrenzung von Werbeaktivitäten der GKV und bestehende Gesundheitspartnerschaften zwischen Sport und gesetzlichen Krankenkassen in Einklang gebracht werden«, schlägt der Bundesverband vor.
Schärfer formulierte Mitte Januar Verband der Ersatzkassen (vdek) seine Kritik. Mit den geplanten Regelungen überschreite das Ministerium seine Verordnungskompetenz, heißt es in einer Stellungnahme. Der Verordnungsgeber habe keine Ermächtigung, »allgemein zulässige Werbeformen bei bestimmten Veranstaltungen zu verbieten«. Denn grundsätzlich sei eine Trikot- oder Bandenwerbung »nichts anderes als Werbung auf einer sonstigen Werbefläche«, etwa einer Zeitungsanzeige oder Litfasssäule. Stadionbanden und Trikots könnten somit »ein passendes Setting« für »eine erste Stufe für eine erfolgsversprechende (und sachbezogene) Informationsvermittlung sein«. Schließlich gelte es, die »Zielgruppen in ihren Lebenswelten und Interessen zu erreichen«, schreibt der Verband.
So viel konzertierte Gegenwehr erzeugt reichlich Klärungsbedarf für den weiteren Gang des Verordnungsverfahrens. Das Verfahren zieht sich, was wiederum im Februar die Bundestagsfraktion der FDP veranlasste, sich bei der Bundesregierung nach dem Stand der Dinge zu erkundigen und kritische Detailfragen zu stellen. Unter anderem wollten die Abgeordneten wissen, welchen Effekt sich die Bundesregierung von den Werbeeinschränkungen erhofft, worauf die Bundesregierung antwortete, Ziel seien nicht finanzielle Einsparungen, sondern die Sicherstellung, »dass die Werbung im Sport im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattfindet«.
Es sei aber nicht die gesetzliche Aufgabe der Kassen, den Sport zu finanzieren. Gleichwohl beabsichtige die Verordnung nicht, Werbepartnerschaften von Krankenkassen und organisiertem Sport aufzulösen. »Wünschenswert« sei in diesem Zusammenhang im Übrigen mehr Transparenz darüber, welche Kassen Sponsoren und Partner bei Spitzensportverbänden oder Profisportlern sind und welche Gesundheitspartnerschaften dabei bestehen. Hier habe die Bundesregierung keine Kenntnisse oder gar eine Übersicht.
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