Wie hat das BMG die Masken-Vergütung der Apotheker berechnet? |
Die Grünen beschäftigen sich in ihrer Anfrage auch mit der Qualität der Masken und wollen wissen, wie eine einheitliche Qualität sichergestellt werden kann. Das BMG zitiert daraufhin mehrere europaweit und deutschlandweit geltende Verordnungen und Gesetze, die Vorgaben zur Qualität von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) machen. Außerdem erinnert das Ministerium erneut an die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, in der genau aufgelistet ist, welche Masken abgabefähig sind. »Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Apotheken sich vor der Beschaffung und Abgabe von der Verkehrs-fähigkeit und der Qualität der Schutzmasken in geeigneter Weise vergewissern«, heißt es weiter.
Auch interessant ist die Frage der Oppositionsfraktion danach, wie nach den Vorstellungen des Ministeriums von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Andrang in den Apotheken gesteuert werden solle. Die Antwort des BMG: »Wie die Praxis der letzten Wochen gezeigt hat, erfolgt vor allem in vielen größeren Apotheken die Abgabe der Schutzmasken räumlich getrennt vom regulären Apothekenbetrieb.« Außerdem würden die Bezugsscheine gestaffelt an die Risikopatienten verschickt, sodass die Patienten nicht alle gleichzeitig in die Apotheken kommen. Auch die in der Verordnung vorgesehene Eigenbeteiligung wird aufgegriffen. Die Grünen möchten erfahren, ob es nicht für Transferleistungsempfänger Ausnahmen von dieser Eigenbeteiligung geben könne. Das Spahn-Ministerium bezeichnet die 2-Euro-Eigenbeteiligung pro Masken-Paket (6 Stück) aber als »tragbar«.
Schon vor einigen Wochen hatte das BMG die Auftragsvergabe an die Apotheken im Bundestag verteidigt. Auch in der aktuell vorliegenden Antwort an die Grünen weist das Ministerium erneut darauf hin, dass insbesondere die millionenfache Beschaffung und die Prüfung nur von Apotheken in so kurzer Zeit organisierbar gewesen sei.
Die Grünen haben wenig Verständnis für das Vorgehen der Bundesregierung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, bezeichnet die Aktion als »halbherzig und viel zu spät«. Klein-Schmeink wörtlich: »So reiht sich die Verteilaktion leider ein in eine ganze Reihe an Maßnahmen, die der Gesundheitsminister zunächst abgelehnt hat, um dann fast über Nacht seine Meinung zu revidieren und ein logistisches Chaos loszutreten.«
Klein-Schmeink stört sich insbesondere an der Vergütungshöhe. Die Bundesregierung mache Apotheker und Lieferanten »gleichermaßen glücklich, indem sie einen Preis pro Maske zahlt, über den jeder, der mit dem Maskengeschäft vertraut ist, nur verwundert den Kopf schüttelt«, so die Grünen-Politikerin. Der richtige Weg wäre aus Sicht der Grünen ein Festpreis für Masken gewesen. Gegenüber der PZ stellte Klein-Schmeink allerdings klar, dass sich diese Kritik »nicht an die Apothekerschaft« richte. Denn: »Die haben die Kohlen aus dem Feuer geholt und viele reagieren ja sogar, indem sie ihren Kundinnen und Kunden die Selbstbeteiligung erlassen wollen oder kostenlos Masken oben drauflegen. Es geht um die Zwischenhändler und v.a. die Bundesregierung, die mit ihrem übers Knie gebrochenen Vorgehen auch von den Apotheken Extremes abverlangt.«
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