Wie hat das BMG die Masken-Vergütung der Apotheker berechnet? |
Mit diesen Berechtigungsscheinen können sich Risikopatienten derzeit FFP2-Masken aus Apotheken abholen. Die Apotheker erhalten dafür 6 Euro pro Maske – die Grünen hinterfragen diese Vergütungshöhe. / Foto: privat
Seit Wochen sind die Apotheken in Deutschland mit dem Verteilen von FFP2-Masken an Risikopatienten beschäftigt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Dezember eine entsprechende Verordnung vorgelegt, nach der die Maskenverteilung in zwei Wellen aufgeteilt ist. In einer ersten Welle sollten die Apotheker je drei Masken an Risikopatienten abgeben – sie erhielten dafür eine Pauschale, die sich an ihren Rx-Abgabemengen orientierte. Derzeit läuft aber schon die zweite Abgabewelle, bei der die Patienten Bezugsscheine ihrer Krankenversicherungen in der Apotheke vorlegen. Sie erhalten dann in zwei Schüben jeweils sechs Masken, die Apotheker werden pro Maske mit 6 Euro vergütet.
In einer Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung wird unter anderem genau diese Vergütung aufgegriffen. Die Grünen wollen wissen, auf welcher Berechnungsgrundlage das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu der Vergütungshöhe von 6 Euro gekommen ist. Das Ministerium rechtfertigt seine Festlegung mit einer »Markterhebung«, die man im Oktober durchgeführt habe. »Diese ergab zu den Preisentwicklungen in den unterschiedlichen Maskenklassen zum Stichtag 9. Oktober 2020 einen Durchschnittspreis für FFP2-Masken von 4,29 Euro«, heißt es in der Antwort.
Das BMG erklärt weiterhin, dass die Erhebung sich ausschließlich auf Preise von Internetanbietern bezogen habe, während sich die 6-Euro-Vergütung an den Kosten und Aufwänden der Apotheken berechnen müsse. Außerdem erinnert das BMG an das große Engagement der Apotheker in der Coronavirus-Krise. Wörtlich heißt es in dem Dokument:
»Daher waren bei der Festsetzung der Vergütungshöhe die Beschaffungskosten, die Kosten für die Beratungsleistung gegenüber den Anspruchsberechtigten und die Kosten für den Abrechnungsweg über die Apothekenrechenzentren zu berücksichtigen. Zudem war zu berücksichtigen, dass Vor-Ort-Apotheken während der Pandemie, anders als Internet-Anbieter, in besonderer Weise gefordert sind, Hygiene-Konzepte sowohl zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Apotheke als auch der Kundinnen und Kunden umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch der zusätzliche Aufwand zu erwähnen, der durch eine gegebenenfalls notwendige Umverpackung von Schutzmasken entsteht, da Packungsgrößen von drei oder sechs Schutzmasken auf dem Markt kaum erhältlich sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass von dem Erstattungsbetrag ein Anreiz für die Apothekerinnen und Apotheker ausgehen sollte, sich an der mit zusätzlichem Aufwand verbundenen Abgabe der Schutzmasken zu beteiligen. Darüber hinaus tragen die Apotheken auch das wirtschaftliche Risiko der Abgabe der Masken.«
Die Grünen beschäftigen sich in ihrer Anfrage auch mit der Qualität der Masken und wollen wissen, wie eine einheitliche Qualität sichergestellt werden kann. Das BMG zitiert daraufhin mehrere europaweit und deutschlandweit geltende Verordnungen und Gesetze, die Vorgaben zur Qualität von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) machen. Außerdem erinnert das Ministerium erneut an die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, in der genau aufgelistet ist, welche Masken abgabefähig sind. »Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Apotheken sich vor der Beschaffung und Abgabe von der Verkehrs-fähigkeit und der Qualität der Schutzmasken in geeigneter Weise vergewissern«, heißt es weiter.
Auch interessant ist die Frage der Oppositionsfraktion danach, wie nach den Vorstellungen des Ministeriums von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Andrang in den Apotheken gesteuert werden solle. Die Antwort des BMG: »Wie die Praxis der letzten Wochen gezeigt hat, erfolgt vor allem in vielen größeren Apotheken die Abgabe der Schutzmasken räumlich getrennt vom regulären Apothekenbetrieb.« Außerdem würden die Bezugsscheine gestaffelt an die Risikopatienten verschickt, sodass die Patienten nicht alle gleichzeitig in die Apotheken kommen. Auch die in der Verordnung vorgesehene Eigenbeteiligung wird aufgegriffen. Die Grünen möchten erfahren, ob es nicht für Transferleistungsempfänger Ausnahmen von dieser Eigenbeteiligung geben könne. Das Spahn-Ministerium bezeichnet die 2-Euro-Eigenbeteiligung pro Masken-Paket (6 Stück) aber als »tragbar«.
Schon vor einigen Wochen hatte das BMG die Auftragsvergabe an die Apotheken im Bundestag verteidigt. Auch in der aktuell vorliegenden Antwort an die Grünen weist das Ministerium erneut darauf hin, dass insbesondere die millionenfache Beschaffung und die Prüfung nur von Apotheken in so kurzer Zeit organisierbar gewesen sei.
Die Grünen haben wenig Verständnis für das Vorgehen der Bundesregierung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, bezeichnet die Aktion als »halbherzig und viel zu spät«. Klein-Schmeink wörtlich: »So reiht sich die Verteilaktion leider ein in eine ganze Reihe an Maßnahmen, die der Gesundheitsminister zunächst abgelehnt hat, um dann fast über Nacht seine Meinung zu revidieren und ein logistisches Chaos loszutreten.«
Klein-Schmeink stört sich insbesondere an der Vergütungshöhe. Die Bundesregierung mache Apotheker und Lieferanten »gleichermaßen glücklich, indem sie einen Preis pro Maske zahlt, über den jeder, der mit dem Maskengeschäft vertraut ist, nur verwundert den Kopf schüttelt«, so die Grünen-Politikerin. Der richtige Weg wäre aus Sicht der Grünen ein Festpreis für Masken gewesen. Gegenüber der PZ stellte Klein-Schmeink allerdings klar, dass sich diese Kritik »nicht an die Apothekerschaft« richte. Denn: »Die haben die Kohlen aus dem Feuer geholt und viele reagieren ja sogar, indem sie ihren Kundinnen und Kunden die Selbstbeteiligung erlassen wollen oder kostenlos Masken oben drauflegen. Es geht um die Zwischenhändler und v.a. die Bundesregierung, die mit ihrem übers Knie gebrochenen Vorgehen auch von den Apotheken Extremes abverlangt.«
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