Umso wichtiger ist es, einen qualifizierten Lerntherapeuten zu finden. Die Berufsbezeichnung Lerntherapeut basiert nicht auf einem anerkannten Ausbildungsberuf und ist auch nicht geschützt. Eltern sollten daher auf bestimmte Zertifikate achten, rät die Stiftung Wartentest. Orientieren können sich Eltern zum Beispiel an einem Zertifikat des Fachverbands für integrative Lerntherapie (FiL) oder von einer Weiterbildungseinrichtung, die vom BVL geprüft wurde. Beide Verbände bieten online auch eine Therapeutensuche an.
In der Schule selbst sollten Betroffene einen individuellen Förderplan erhalten und haben zudem Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dazu gehört etwa, dass Rechtschreib- und Lesefehler nicht in die Notengebung einfließen, dass Betroffene mehr Zeit bei Arbeiten und Prüfungen bekommen sowie dass das Wissen verstärkt mündlich abgefragt wird. Da Bildung Ländersache ist, sollten Eltern sich über Erlässe und Verordnungen in dem Bundesland informieren, in dem ihr Kind zur Schule geht.