Klappt es mit dem Lesen und Schreiben trotz Unterstützung nicht, ist das für die Betroffenen sehr frustrierend. Daher sollte ein Verdacht auf Legasthenie abgeklärt werde – nicht zuletzt, um das betroffene Kind zu entlasten. / © Getty Images/Ekaterina Goncharova
Das Kind liest langsam, stockt oder verliert die Zeile im Text. Trotz intensiver Unterstützung und viel Übung lässt es Wörter aus, fügt Silben oder einzelne Buchstaben hinzu, und kann gelesene Sätze oft nicht richtig wiedergeben. Beim Schreiben vertauscht es Buchstaben, verwechselt »b« und »d« und macht viele Fehler. Das sind nur einige Anzeichen, die auf eine Lese-Rechtschreibstörung hindeuten können.
Wenn sich nichts verbessert und der Unterschied zu Klassenkameraden immer größer wird, obwohl alle Lernempfehlungen befolgt werden, zeige sich, dass kein Lernproblem vorliegt, sondern eine Funktionsstörung des Gehirns, so Professor Dr. Gerd Schulte-Körne, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, in der Zeitschrift »Stiftung Warentest« (Ausgabe 07/2026).
Ihm zufolge ist in einem solchen Fall eine Diagnostik in einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) oder bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie wichtig. Hier kann festgestellt werden, ob das Kind eine Lese-Rechtschreibstörung hat und ob gegebenenfalls noch weitere Störungen vorliegen - etwa eine Aufmerksamkeitsstörung.
Laut Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) kann nur nach genauer Abklärung der Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten angemessen mit passenden Maßnahmen reagiert werden. Im Vorfeld der Diagnose sollten sich alle Beteiligten (Eltern, Schule, Lehrkräfte) eng abstimmen. Die Diagnostik ist eine Kassenleistung.
Heilbar ist eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung in der Regel nicht.
Dem BVL zufolge kann eine frühzeitige und gezielte Therapie aber helfen, Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben deutlich zu mindern und den Verlauf einer Legasthenie positiv zu beeinflussen. Wer sich für zusätzliche Förderung außerhalb der Schule entscheidet, muss das in der Regel selbst bezahlen. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenübernahme für eine außerschulische Förderung im Zusammenhang mit Legasthenie infrage.