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Ordnungsgelder
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Wie Doc Morris den deutschen Staat prellte

Doc Morris wurde von deutschen Gerichten immer wieder zur Zahlung von Ordnungsgeldern rechtskräftig verurteilt, zahlte aber nicht. Wieso das möglich war und welches Gegenmittel die Apothekerkammer Nordrhein jetzt womöglich gefunden hat – eine Übersicht.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 06.10.2026  16:20 Uhr

Pfändung in den Niederlanden möglich

Im Fall von Doc Morris hatte das Landgericht Stuttgart gegenüber der AKNR erklärt, dass eine Zwangsvollstreckung in Deutschland erfolglos sei und die Vollstreckung von Ordnungshaft im Ausland nicht möglich sei. Das Gericht schlug aber selbst vor, die Beschlüsse in den Niederlanden vollstrecken zu lassen, und übersandte sogar die notwendigen Formulare.

Der von der AKNR beauftragte niederländische Gerichtsvollzieher erwirkte eine Pfändung der niederländischen Konten von Doc Morris und erhielt daraufhin einen Teilbetrag der Ordnungsgelder. Doc Morris klagte dagegen, scheiterte aber in erster Instanz. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen Berufung eingelegt. Der Versender spielt den Prozess als unbedeutenden Einzelfall herunter, die Anwälte der Kammer sehen ihn als wichtigen Fingerzeig für künftige Auseinandersetzungen.

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