| Alexander Müller |
| 06.10.2026 16:20 Uhr |
Im Fall von Doc Morris hatte das Landgericht Stuttgart gegenüber der AKNR erklärt, dass eine Zwangsvollstreckung in Deutschland erfolglos sei und die Vollstreckung von Ordnungshaft im Ausland nicht möglich sei. Das Gericht schlug aber selbst vor, die Beschlüsse in den Niederlanden vollstrecken zu lassen, und übersandte sogar die notwendigen Formulare.
Der von der AKNR beauftragte niederländische Gerichtsvollzieher erwirkte eine Pfändung der niederländischen Konten von Doc Morris und erhielt daraufhin einen Teilbetrag der Ordnungsgelder. Doc Morris klagte dagegen, scheiterte aber in erster Instanz. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen Berufung eingelegt. Der Versender spielt den Prozess als unbedeutenden Einzelfall herunter, die Anwälte der Kammer sehen ihn als wichtigen Fingerzeig für künftige Auseinandersetzungen.