| Cornelia Dölger |
| 06.10.2026 14:16 Uhr |
Doc Morris hat gegen die Kontenpfändung durch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Berufung eingelegt. / © Doc Morris
Unlängst hatte die AKNR erstmals erfolgreich Ordnungsgelder gegen Doc Morris in den Niederlanden vollstrecken lassen. Hintergrund sind mehrfach verhängte und rechtskräftige Ordnungsgelder wegen fortgesetzter Verstöße gegen Rx-Werbeverbote.
Doc Morris zahlte die verhängten Ordnungsgelder nicht, woraufhin die Kammer schließlich einen niederländischen Gerichtsvollzieher beauftragte. Dieser erwirkte die Pfändung von Konten des Versandhändlers und konnte bereits einen Teil der Forderungen eintreiben.
Doc Morris spielt die Zwangsvollstreckung jetzt herunter. Gegenüber der PZ betont ein Sprecher, dass es sich nicht um einen gravierenden Vorgang handele, sondern um einen »isolierten Rechtsstreit ohne strategische Relevanz aus dem Jahr 2020«. Es gehe um einen hohen fünfstelligen bis geringen sechsstelligen Geldbetrag. Die Pfändung wirke sich weder auf das Tagesgeschäft noch auf die finanzielle Stabilität aus, betont der Sprecher.
Gegen die Zwangsmaßnahme hatte der Versender zuvor vor einem niederländischen Gericht in Limburg geklagt. Das Unternehmen argumentierte, die AKNR sei nicht zur Vollstreckung befugt, da die Gelder der Staatskasse zustünden. Das Gericht wies die Klage allerdings ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Pfändung.
Die Kammer wertet die Entscheidung als wichtigen Erfolg und als Signal, dass deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse innerhalb der EU auch grenzüberschreitend durchgesetzt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Doc Morris hat laut dem Sprecher inzwischen Berufung eingelegt. Man wolle die Rechtslage »abschließend klären lassen«.