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Berufung eingelegt
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Doc Morris wehrt sich gegen Pfändung

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) darf Doc-Morris-Konten pfänden lassen. Nach einem entsprechenden Urteil eines niederländischen Gerichts stellt der Versender den Vorgang nun als administrativen Einzelfall ohne Auswirkungen auf Geschäft und Finanzen dar. Er hat dennoch Berufung eingelegt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.10.2026  14:16 Uhr

Unlängst hatte die AKNR erstmals erfolgreich Ordnungsgelder gegen Doc Morris in den Niederlanden vollstrecken lassen. Hintergrund sind mehrfach verhängte und rechtskräftige Ordnungsgelder wegen fortgesetzter Verstöße gegen Rx-Werbeverbote.

Doc Morris zahlte die verhängten Ordnungsgelder nicht, woraufhin die Kammer schließlich einen niederländischen Gerichtsvollzieher beauftragte. Dieser erwirkte die Pfändung von Konten des Versandhändlers und konnte bereits einen Teil der Forderungen eintreiben.

Doc Morris spielt die Zwangsvollstreckung jetzt herunter. Gegenüber der PZ betont ein Sprecher, dass es sich nicht um einen gravierenden Vorgang handele, sondern um einen »isolierten Rechtsstreit ohne strategische Relevanz aus dem Jahr 2020«. Es gehe um einen hohen fünfstelligen bis geringen sechsstelligen Geldbetrag. Die Pfändung wirke sich weder auf das Tagesgeschäft noch auf die finanzielle Stabilität aus, betont der Sprecher.

Vollstreckung in den Niederlanden

Gegen die Zwangsmaßnahme hatte der Versender zuvor vor einem niederländischen Gericht in Limburg geklagt. Das Unternehmen argumentierte, die AKNR sei nicht zur Vollstreckung befugt, da die Gelder der Staatskasse zustünden. Das Gericht wies die Klage allerdings ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Pfändung.

Die Kammer wertet die Entscheidung als wichtigen Erfolg und als Signal, dass deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse innerhalb der EU auch grenzüberschreitend durchgesetzt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Doc Morris  hat laut dem Sprecher inzwischen Berufung eingelegt. Man wolle die Rechtslage »abschließend klären lassen«.

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