Wie die Notdienste in Sachsen neu geregelt wurden |
Melanie Höhn |
22.04.2022 18:00 Uhr |
Die Arbeitsbelastung der Apotheken ist durch die Änderung der Dienstbereitschafts-Richtlinie gesunken. / Foto: imago stock&people
Für Daniel Mädler, Betreiber der Löwen-Apotheke im sächsischen Ellefeld – und viele andere sächsische Apotheker – war vor ein paar Jahren klar, dass es mit den Notdiensten in Sachsen so nicht weitergehen konnte. »Es entwickelte sich ein regelrechter Streit um den Passus der Richtlinie zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken«, erzählt er. Der Knackpunkt: Der Passus besagte, dass eine Apotheke, die abgelegener als andere lag, nicht einfach normal am Notdienstsystem teilnehmen musste, sondern nur sehr selten. Eine andere, besser erreichbarere Apotheke musste diesen Notdienst übernehmen, weil es gemäß der Richtlinie für die Bevölkerung praktischer war. »Die Situation wurde für manche Apotheken teilweise so belastend, dass andere Lösungen geschaffen werden mussten«, erklärt Mädler, der als Vorstandsmitglied der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) auch für die Dienstbereitschaft der Apotheken zuständig ist.
Wenn man die Entwicklung der Eröffnungen und Schließungen sächsischer Apotheken von 2010 bis 2022 mit einbezieht, wird die Mehrbelastung mancher Apotheken noch deutlicher – inzwischen fehlen in Sachsen 61 Apotheken.
Vor diesem Hintergrund gründete der Vorstand der SLAK 2015 eine Arbeitsgruppe, um über die Richtlinie der Dienstbereitschaft zu beratschlagen und zu überlegen, wie man Erleichterungen für sächsische Apotheken ermöglichen kann. Die Landesapothekerkammer lud alle sächsischen Apotheker ein, sich mit Wünschen und Ideen zu äußern – »daraus hat sich in einem Prozess über drei Jahre eine Liste von Dingen ergeben, die man vielleicht anpassen oder verändern könnte«, sagt Mädler. »Wir sind alles Schritt für Schritt durchgegangen und mussten natürlich auch übergeordnete Regeln des Bundesrechts beachten«, erklärt er. Da jedes Bundesland eigene Regularien hat, was die Gestaltung der Notdienste angeht, konnten Ideen aus anderen Regionen nicht einfach übernommen werden.
Der Apotheker Daniel Mädler kümmerte sich um die Neuorganisation der Notdienste in Sachsen. / Foto: briese-foto
Unter anderem gab es auch den Gedanken, den Notdienst bundeslandübergreifend zu gestalten – doch hier durfte die Kammer aufgrund fehlender Zuständigkeiten keine Richtlinie erlassen. Am Ende flossen alle Ideen in ein Arbeitspapier, das dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Prüfung vorgelegt wurde. »Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium war sehr konstruktiv«, resümiert Mädler. Auch Petra Köpping (SPD), Sächsische Staatsministerin für Soziales, lobt das Projekt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Die Staatsregierung habe »mit der ihrer Aufsicht unterstehenden SLAK Erleichterungen in Bezug auf die Dienstbereitschaft geschaffen«. Die Regierung habe »zahlreiche ihr zur Verfügung stehende Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in öffentlichen Apotheken genutzt«. Dadurch sei zudem die drohende Schließung von zwei Apotheken im ländlichen Raum abgewendet worden. Das Sozialministerium Sachsen erklärt außerdem auf Nachfrage der PZ: »Die Kammer hat viel stärker im Blick, Notdienste dort verrichten zu lassen, wo auch Ärzte Notdienst verrichten. Dies erspart lange Wege vom Arzt in die Apotheke«.