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Dienstbereitschaft

Wie die Notdienste in Sachsen neu geregelt wurden

Die sinkende Apothekenzahl und der Nachwuchsmangel sind auch in Sachsen ein großes Thema. Für die verbliebenden Offizinen bedeutet das immer größere Mehrbelastungen und immer mehr Notdienste. Apotheker Daniel Mädler aus Ellefeld wollte als Mitglied einer Arbeitsgruppe zur Novellierung der Dienstbereitschaft etwas an dieser Situation verändern – mit Erfolg.
Melanie Höhn
22.04.2022  18:00 Uhr

Für Daniel Mädler, Betreiber der Löwen-Apotheke im sächsischen Ellefeld – und viele andere sächsische Apotheker – war vor ein paar Jahren klar, dass es mit den Notdiensten in Sachsen so nicht weitergehen konnte. »Es entwickelte sich ein regelrechter Streit um den Passus der Richtlinie zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken«, erzählt er. Der Knackpunkt: Der Passus besagte, dass eine Apotheke, die abgelegener als andere lag, nicht einfach normal am Notdienstsystem teilnehmen musste, sondern nur sehr selten. Eine andere, besser erreichbarere Apotheke musste diesen Notdienst übernehmen, weil es gemäß der Richtlinie für die Bevölkerung praktischer war. »Die Situation wurde für manche Apotheken teilweise so belastend, dass andere Lösungen geschaffen werden mussten«, erklärt Mädler, der als Vorstandsmitglied der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) auch für die Dienstbereitschaft der Apotheken zuständig ist.

Wenn man die Entwicklung der Eröffnungen und Schließungen sächsischer Apotheken von 2010 bis 2022 mit einbezieht, wird die Mehrbelastung mancher Apotheken noch deutlicher – inzwischen fehlen in Sachsen 61 Apotheken.

Prozess über drei Jahre

Vor diesem Hintergrund gründete der Vorstand der SLAK 2015 eine Arbeitsgruppe, um über die Richtlinie der Dienstbereitschaft zu beratschlagen und zu überlegen, wie man Erleichterungen für sächsische Apotheken ermöglichen kann. Die Landesapothekerkammer lud alle sächsischen Apotheker ein, sich mit Wünschen und Ideen zu äußern – »daraus hat sich in einem Prozess über drei Jahre eine Liste von Dingen ergeben, die man vielleicht anpassen oder verändern könnte«, sagt Mädler. »Wir sind alles Schritt für Schritt durchgegangen und mussten natürlich auch übergeordnete Regeln des Bundesrechts beachten«, erklärt er. Da jedes Bundesland eigene Regularien hat, was die Gestaltung der Notdienste angeht, konnten Ideen aus anderen Regionen nicht einfach übernommen werden.

Unter anderem gab es auch den Gedanken, den Notdienst bundeslandübergreifend zu gestalten – doch hier durfte die Kammer aufgrund fehlender Zuständigkeiten keine Richtlinie erlassen. Am Ende flossen alle Ideen in ein Arbeitspapier, das dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Prüfung vorgelegt wurde. »Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium war sehr konstruktiv«, resümiert Mädler. Auch Petra Köpping (SPD), Sächsische Staatsministerin für Soziales, lobt das Projekt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Die Staatsregierung habe »mit der ihrer Aufsicht unterstehenden SLAK Erleichterungen in Bezug auf die Dienstbereitschaft geschaffen«. Die Regierung habe »zahlreiche ihr zur Verfügung stehende Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in öffentlichen Apotheken genutzt«. Dadurch sei zudem die drohende Schließung von zwei Apotheken im ländlichen Raum abgewendet worden. Das Sozialministerium Sachsen erklärt außerdem auf Nachfrage der PZ: »Die Kammer hat viel stärker im Blick, Notdienste dort verrichten zu lassen, wo auch Ärzte Notdienst verrichten. Dies erspart lange Wege vom Arzt in die Apotheke«. 

Dienstbelastung ist gesunken

Und tatsächlich: Es tat sich etwas. Für sächsische Apotheken hat sich durch die Ideen der Arbeitsgruppe eine Menge verändert. Die Richtlinie der Dienstbereitschaft ist zum 12. Dezember 2019 erneuert worden und die Notdienstkreise wurden neu zugeschnitten und vergrößert, sodass Apotheken in den einzelnen Notdienstbereichen weniger Dienste haben. Im Mittelpunkt der Veränderungen steht, dass der Abstand der dienstbereithabenden Apotheken von 20 auf 29 Kilometer erhöht wurde. »Dadurch konnten wir feststellen, dass die Dienstbelastung für viele Apotheken gesunken ist«, resümiert Mädler. Zudem gab es viele kleine Anpassungen, die dazu führten, dass sich die Notdienstkreise neu strukturieren konnten. In Sachsen wird der Notdienst dezentral von Dienstkreisverantwortlichen organisiert, die jeweils für unterschiedlich große Kreise verantwortlich sind. Die Bereitschaftsdienste variieren je nach Standort: In den Großstädten gibt es etwa zehn bis 14 Bereitschaftsdienste im Jahr, manche ländliche Dienstbereitschaftskreise können sogar auf jährliche 72 Dienste kommen. Auch die Einwohnerzahl der Kreise entscheidet, wie viele Apotheken im Notdienst geöffnet haben müssen. In Sachsen gibt es insgesamt 938 Apotheken.

Fertig ist Daniel Mädler mit seiner Arbeit noch lange nicht: »Es gibt immer etwas zu tun, aber wir haben in Sachsen eine gute Bewegung gestartet«. Das Thema Vergütung brenne vielen Apothekern unter den Nägeln, liege aber »außerhalb unseres Kompetenzbereiches«, sagt er. Es sei ein »dickeres Brett«, an dem die Standesvertretung schon arbeite.

 

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