Wie die Notdienste in Sachsen neu geregelt wurden |
Melanie Höhn |
22.04.2022 18:00 Uhr |
Und tatsächlich: Es tat sich etwas. Für sächsische Apotheken hat sich durch die Ideen der Arbeitsgruppe eine Menge verändert. Die Richtlinie der Dienstbereitschaft ist zum 12. Dezember 2019 erneuert worden und die Notdienstkreise wurden neu zugeschnitten und vergrößert, sodass Apotheken in den einzelnen Notdienstbereichen weniger Dienste haben. Im Mittelpunkt der Veränderungen steht, dass der Abstand der dienstbereithabenden Apotheken von 20 auf 29 Kilometer erhöht wurde. »Dadurch konnten wir feststellen, dass die Dienstbelastung für viele Apotheken gesunken ist«, resümiert Mädler. Zudem gab es viele kleine Anpassungen, die dazu führten, dass sich die Notdienstkreise neu strukturieren konnten. In Sachsen wird der Notdienst dezentral von Dienstkreisverantwortlichen organisiert, die jeweils für unterschiedlich große Kreise verantwortlich sind. Die Bereitschaftsdienste variieren je nach Standort: In den Großstädten gibt es etwa zehn bis 14 Bereitschaftsdienste im Jahr, manche ländliche Dienstbereitschaftskreise können sogar auf jährliche 72 Dienste kommen. Auch die Einwohnerzahl der Kreise entscheidet, wie viele Apotheken im Notdienst geöffnet haben müssen. In Sachsen gibt es insgesamt 938 Apotheken.
Fertig ist Daniel Mädler mit seiner Arbeit noch lange nicht: »Es gibt immer etwas zu tun, aber wir haben in Sachsen eine gute Bewegung gestartet«. Das Thema Vergütung brenne vielen Apothekern unter den Nägeln, liege aber »außerhalb unseres Kompetenzbereiches«, sagt er. Es sei ein »dickeres Brett«, an dem die Standesvertretung schon arbeite.