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Handlungsempfehlungen

Was tun bei Verdacht auf Coronavirus?

Mit Zunahme der SARS-CoV-2-Infektionen in Deutschland steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten in der Apotheke den Verdacht äußern, sich mit dem neuen Erreger angesteckt zu haben. Wann ist ein Verdacht begründet? Und wie handelt man in dieser Situation richtig?
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 27.02.2020  15:10 Uhr

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ruft in erster Linie Erkrankungen der Atemwege hervor. Als Symptome können laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) daher Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber auftreten, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Neben diesen unkomplizierten Verläufen kann bei einem Teil der Patienten die Infektion auch mit einem schwereren Verlauf einhergehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung bis hin zur Sepsis zu führen. Die schwere durch das Virus verursachte Lungenerkrankung wird als Covid-19 bezeichnet.

Wie ein Verdacht auf Covid-19 abgeklärt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, hat das RKI in einem Flussschema zusammengestellt. »Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion bei sich vermuten, sollten nicht unangemeldet in der Hausarztpraxis auftauchen, sondern vorher mit der Praxis oder dem Gesundheitsamt telefonieren«, sagte RKI-Präsident Professor Dr. Lothar Wieler heute bei einer Pressekonferenz in Berlin. Was als Verdachtsfall gilt, ist vom RKI klar definiert: Als begründeter Verdachtsfall gelten Personen, die unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen und Kontakt mit einem bestätigtem Covid-19-Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn hatten.

Als begründet gilt ein Verdacht auch, wenn die Person akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber hat und sich bis maximal 14 Tage vor Einsetzen der Symptome in einem Coronavirus-Risikogebiet aufgehalten hat. Zu den Risikogebieten zählen derzeit China, vor allem die Provinz Hubei, und Provinzen in Südkorea, Italien und im Iran. Ein begründeter Verdachtsfall sollte an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden, das auf der Website des RKI nach Postleitzahl gesucht werden kann.

Von den begründeten Verdachtsfällen sind solche abzugrenzen, bei denen zunächst eine differenzialdiagnostische Abklärung erfolgen sollte. Hierzu zählen laut RKI Personen mit akuten respiratorischen Symptomes jeder Schwere mit oder ohne Fieber, die sich bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in Regionen mit Covid-19-Fällen aufgehalten hatten oder Kontakt mit bislang unbestätigten Verdachtsfällen hatten. Außerdem fallen in diese Gruppe auch Personen, die klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie aufweisen, und bei denen keine Alternativdiagnose, aber auch kein erfassbares Expositionsrisiko vorliegt. Diese Fälle sollten dem Gesundheitsamt noch nicht gemeldet werden.

Bei allen Verdachtsfällen, den begründeten und den noch abzuklärenden, findet eine Abwägung statt, ob sie aufgrund der Schwere der Symptome stationär aufgenommen werden müssen oder eventuell zu Hause betreut werden können. Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen (wie Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter oder Schwangerschaft) können bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt – sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Falle eines begründeten Verdachtsfalls – bis zum Vorliegen der endgültigen Untersuchungsresultate zur Bestätigung oder zum Ausschluss einer Covid-19-Verdachtsdiagnose in das häusliche Umfeld zurückkehren.

PCR-Testung

Ein Verdacht wird mittels PCR-Testung bestätigt oder widerlegt. Dieser Test stehe allen Hausärzten in Deutschland zur Verfügung, sagte Wieler. Hierfür werde ein Abstrich aus dem Nasen-Rachenraum gewonnen und in ein Labor geschickt. Mittlerweile böten schon sehr viele Labore in Deutschland den Test an und es würden stetig mehr. Für die Anzahl der Untersuchungen sei derzeit noch keine Kapazitätsgrenze abzusehen. »Der Test ist nicht anspruchsvoll«, so Wieler. Bis zum Vorliegen der Diagnose, was in der Regel etwa einen Tag dauere, sollten ambulant Behandelte unter häuslicher Quarantäne stehen.

Wird ein Verdacht bestätigt, ist dies an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Patienten mit bestätigen Infektionen werden immer stationär aufgenommen, wobei sie mit dem Rettungswagen transportiert werden müssen und das Krankenhaus vorab über die Ankunft des Patienten informiert werden muss. Die Patienten werden dort in Isolierzimmern mit Vorraum betreut.

Je nach Ausprägung der Symptome werden Covid-19-Patienten mit supportiven Maßnahmen behandelt. Dies sind gegebenenfalls eine Flüssigkeitsgabe, Sauerstoffgabe beziehungsweise Beatmung und Antibiotikagabe, um bakterielle Verursacher von Lungenentzündungen zu beseitigen. Eine kausale Therapie existiert nicht.

Eindämmungsstrategie wird beibehalten

Über das weitere Infektionsgeschehen könne man schlecht Voraussagen machen, sagte der RKI-Präsident. Wie hoch die Infektionsraten im Falle einer Epidemie ausfallen würden, könne noch nicht gesagt werden. Auf dem Kreuzfahrtschiff »Diamond Princess«, das Anfang Februar 2020 mit rund 3600 Passagieren und Crewmitgliedern an Bord wegen Coronavirus-Infektionen vor Japan unter Quarantäne gestellt worden war, hätten sich etwa 20 Prozent der Personen infiziert. Dabei hätte das Virus dort »gute Bedingungen« für eine Ausbreitung gehabt, so Wieler.

Auch wenn jetzt in Deutschland Einzelfälle von Covid-19 mit unklarer Infektionsquelle bekannt würden, sei das Infektionsgeschehen derzeit noch nicht außer Kontrolle, betonte Wieler. Noch versuchten die zuständigen Behörden alle Kontaktpersonen der Patienten zu identifizieren, zu testen und zu isolieren. Auch wenn irgendwann mit Zunahme der Fälle die Kapazitäten der Gesundheitsämter überlastet seien, werde diese Strategie der Eindämmung immer noch kontinuierlich beibehalten, so Wieler. Sie sei die wichtigste Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus und die Krankheitslast in der Bevölkerung zu reduzieren.

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