Was sich 2020 ändert |
Die Vergabe über eine Online-Plattform soll Studieninteressierten einen fairen und wettbewerbsgerechten Weg ins Studium ermöglichen. / Foto: Adobe Stock/Eisenhans
Es ist soweit: Anfang Dezember hat für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Pharmazie, Human-, Tier- und Zahnmedizin die Bewerbungsphase zum Sommersemester 2020 begonnen. Sie endet am 15. Januar, bis zum 21. Januar die Anwärter Unterlagen nachreichen. Dabei gibt es einige Neuerungen: Die Bewerbungen auf medizinische Studiengänge »sowie auf grundständige örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge werden von nun an im System des DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren) gemeinsam betrachtet«, heißt es auf der Internetseite www.hochschulstart.de.
Demnach müssen sich Bewerber auf der Webseite registrieren. Für Studieninteressierte sei es jetzt erstmals möglich, »sich parallel auf alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge an allen Standorten zu bewerben.« Allerdings liefert das System keine Hintergrundinformationen darüber, wie groß Chancen und Risiken sind, dass die Wünsche realisiert werden können. Diese Einschätzung müssen die Bewerber selbst vornehmen.
Hochschulstart.de beschreibt sich selbst als eine Service-Plattform, die seit dem Jahr 2010 aktiv ist und sich im Wesentlichen der Vergabe und Koordinierung von zulassungsbeschränkten Studienplatzangeboten widmet. Die Seite wird eigenen Angaben zufolge von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) – bis 2008 Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) – betreut und gesteuert. Ziel der Sie Stiftung wiederum sei es, die Interessen der Wissenschaftspolitik und der Hochschullandschaft in einer ebenso zentralen wie neutralen Institution zu vereinen und den Studieninteressierten einen fairen, wettbewerbsgerechten und gesetzlich abgesicherten Weg ins Studium zu ermöglichen.
An der Universität Marburg, die mit 1.200 Studierenden bundesweit die größte Pharmazie-Fakultät stellt, ist Fachbereichskoordinator Dr. Christof Wegscheid-Gerlach gespannt, wie die neue Vergabe der Studienplätze laufen wird. »Wir hoffen, dass alles reibungslos geht, schließlich wollen wir im Sommersemester ungern ohne Studierende dastehen, nur weil das Zulassungsverfahren vielleicht nicht geregelt ist«, sagte er im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung. Er hoffe, dass das neue Portal rechtzeitig online geht und »die Leute sich dort auch bewerben«. Genaueres könne man erst Ende März sagen, etwa dazu, ob sich die Einzugsgebiete der Studierenden geändert haben.
Zudem geht Wegscheid-Gerlach davon aus, dass das bisherige Verfahren Gültigkeit habe, falls es bei der Neuregelung doch zu Verzögerungen kommt. An der Marburger Universität sei man derzeit in Wartestellung: Denn noch nicht alle Bundesländer hätten den Staatsvertrag der Kultusministerkonferenz (KMK) unterzeichnet, der den Hochschulzugang für zentral zu vergebende Fächer neu regeln soll.
Bei der KMK ist man offenbar optimistisch, dass die befürchteten zeitlichen Verzögerungen ausbleiben. »Es ist angestrebt, die Neuregelungen mit dem Ziel der Anwendung auf das Vergabeverfahren für das Sommersemester 2020 rechtzeitig in Kraft zu setzen«, erklärte Andreas Schmitz auf Nachfrage der PZ. Hintergrund der Neuregelung ist der Entwurf der Kultusministerkonferenz vom Dezember 2018 zu einem Staatsvertrag zwischen den Ländern über die Hochschulzulassung. Der Entwurf enthält Vorschläge für Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen im zentralen Vergabeverfahren. Das betrifft die Studiengänge Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin, und Tiermedizin.
Im Entwurf heißt es, dass in einem Auswahlverfahren bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Vorabquoten vorzuhalten sind. Die verbleibenden Studienplätze an jeder Hochschule werden nach neu geordneten Hauptquoten vergeben. Dabei wird die Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent erhöht. Neu eingeführt wird die sogenannte »zusätzliche Eignungsquote« im Umfang von 10 Prozent. »Sie eröffnet Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten«, erklärte die KMK seinerzeit zu ihrem Entwurf. Für die Auswahl kämen hier nur schulnotenunabhängige Kriterien in Betracht.
Diese neuen Möglichkeiten nutzen etwa die Universitäten Hamburg und Greifswald: Sie wollen zur Auswahl der Bewerber künftig den sogenannten HAM-Nat einsetzen. Dieser vom Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) entwickelte Test klopft bei den Anwärtern Vorkenntnisse und Lernmotivation, aber auch kommunikative und soziale Kompetenzen ab.
Das zahlt sich im späteren Berufsleben aus, betont Professor Dr. Wolfgang Hampe vom Institut für Biochemie und molekulare Zellbiologie am UKE. Er und sein Team sind in der Hamburger Klinik für den Test zuständig. Dort wird er bereits seit 2008 bei der Vergabe der Studienplätze in den Fächern Medizin und Zahnmedizin genutzt. »Durch den HAM-Nat konnten wir vielen geeigneten Bewerbern auch ohne ein 1,0-Abitur eine Chance geben.« Die Auswertungen zeigten, dass »die von uns ausgewählten Studierenden nicht nur einen sehr guten Studienerfolg haben, sondern auch gut mit Patienten umgehen können«, sagte Hampe laut einer Mitteilung des UKE.
Wer sich zum Wintersemester 2020/2021 in Hamburg oder Greifswald für einen Studienplatz im Fach Pharmazie bewerben und dabei auf den HAM-Nat setzen möchte, sollte sich allerdings sputen: Die Anmeldefrist endet bereits am 15. Januar 2020, der Test findet im März statt. »Die Neuregelung sieht nämlich vor, dass zur tatsächlichen Studienplatzbewerbung bei Hochschulstart die Testergebnisse bereits vorliegen«, erläutert Hampe.
Die Wartezeitquote fällt dagegen nach dem Willen der KMK künftig weg. Um den besonderen Belangen von »Altwartenden« Rechnung zu tragen, werde bei Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin für einen Zeitraum von zwei Jahren und mit abnehmendem Gewicht die Zeit seit Erwerb der für den gewählten Studiengang einschlägigen Hochschulzugangsberechtigung ergänzend neben anderen Faktoren berücksichtigt. Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt im bisherigen Umfang von 60 Prozent erhalten. Der Entwurf des Staatsvertrags enthält den Angaben zufolge auch eine Übergangsregelung in Bezug auf den Studiengang Pharmazie. »Vor dem Hintergrund, dass für diesen Studiengang kein abschließend validierter Studieneignungstest vorliegt, können die Länder bestimmte Ausnahmen in Bezug auf die Vergabe im AdH beziehungsweise in der zusätzlichen Eignungsquote regeln.«
Die Neuregelung des Zulassungsverfahrens ist wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 (1 BvL 3/14) notwendig geworden. »Das Gericht hat die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.« Um die Beanstandungen zu beseitigen, ist der Gesetzgeber deshalb verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 entsprechende Neuregelungen zu schaffen.