Pharmazeutische Zeitung online
Wiederbelebung

Was muss bei Erster Hilfe in Corona-Zeiten beachtet werden?

Abstand halten ist das Gebot der Stunde. Aus 1,5 Meter Entfernung Erste Hilfe zu leisten, geht jedoch schlecht. Für die Corona-Pandemie gibt es neue Regeln, die zum eigenen und zum Schutz des anderen Menschen beitragen sollen.
Christiane Berg
13.10.2020  18:00 Uhr
Was muss bei Erster Hilfe in Corona-Zeiten beachtet werden?

Ob im Beruf oder privat, im Haushalt oder auf der Straße: Auch in Corona-Zeiten ist Erste Hilfe zum Beispiel im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder eines Herz-Kreislauf-Versagens selbstverständlich und unumgänglich. »Muss entsprechende Hygiene bei der Ersten Hilfe schon immer besonders beachtet werden, so heißt das für Zeiten der Pandemie, dass nicht nur das Tragen eines Mundschutzes, sondern auch von Handschuhen stets oberste Prämisse ist«, so hat der ADAC bereits im Mai dieses Jahres deutlich gemacht.

Mit Blick auf Erste-Hilfe-Maßnahmen galt es bislang als professionell, die verunglückte, verletzte oder kollabierte Person als erstes anzusprechen, an den Schultern zu rütteln und bei fehlender Reaktion die Atmung zu überprüfen, indem man sich so nah wie möglich über das Gesicht des/der Betroffenen beugte. Letzteres wird derzeit nicht empfohlen.

Atmung wird jetzt anders überprüft

»Seit Corona wird die Atmung anders kontrolliert. Ohne, dass man dicht an das Gesicht des möglicherweise auch Bewusstlosen herangeht, wird lediglich durch Hinschauen geprüft, ob sich der Brustkorb regelmäßig auf und ab bewegt«, macht die Deutsche Herzstiftung in einem aktuellen Newsletter deutlich. Ist dies nicht der Fall, so sei umgehend zunächst der Rettungsdienst zu alarmieren und sodann mit der Herzdruckmassage zu beginnen. Während dieser Massage sollte zum Schutz vor Infektionen ein Tuch über Mund und Nase gelegt werden, sofern eine Maske nicht zur Hand ist.

»Helfer müssen sich derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren«, sagt auch der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council). In der aktuellen Corona-Situation soll sich die Atemkontrolle auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken.

»Die Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien und Ersthelfer können sich bei unbekannten Hilfsbedürftigen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz öffentlich zugänglicher Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) beschränken«, so der Rat in der nach wie vor aktuellen Version seines entsprechenden Statements vom April dieses Jahres.

Seite12>

Mehr von Avoxa