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Covid-19-Impfdosen
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Was müssen Apotheken bei Impfstoff-Stornos beachten?

Eigentlich ist die Nachfrage nach Covid-19-Impfstoffen nach wie vor höher als die Menge, die zur Verfügung steht. Dennoch erfuhr die PZ von ersten Stornierungen bereits getätigter Impfstoff-Bestellungen. Was ist für Apotheken zu tun, wenn die Ärzte ihre Impftermine nicht belegen können? Und können bereits ausgelieferte Vakzine an den Großhandel zurückgegeben werden, ohne dass sie vernichtet werden müssen?
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 30.06.2021  09:09 Uhr

Die Covid-19-Impfkampagne nimmt weiter an Fahrt auf, mittlerweile ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal geimpft (54 Prozent) und 35,8 Prozent der Deutschen haben bereits den vollen Impfschutz (Stand 28. Juni 2021). Allerdings haben damit bereits viele Impfwillige eine Corona-Schutzimpfung erhalten, die Wochen und Monate auf einen Impftermin gewartet hatten. Denn: Impfstoff war bislang immer sehr knapp. Erstmals konnten Kassen- und Privatärzte diese Woche Covid-19-Impfstoff jedoch ohne jegliche Obergrenzen bei den Apotheken bestellen. Und so wird sich die Impfkampagne im weiteren Verlauf vermutlich wieder etwas verlangsamen, da nach und nach viele Personen an der Reihe wären, die der Impfung skeptischer gegenüberstehen oder von ihrem Nutzen (noch) nicht überzeugt sind.

Dies betrifft auch die Impfkampagne der Betriebsärzte. Eigentlich dürfen die Werksmediziner erst seit wenigen Wochen Angestellte im Unternehmen gegen Covid-19 impfen. Ab dem 5. Juli starten die Betriebsärzte zudem mit den Zweitimpfungen. Allerdings erfuhr die PZ, dass einige Betriebsärzte zwischenzeitlich zunächst bestellte Mengen an Impfstoff wieder stornieren wollten. Die Gründe dafür sind unklar, es könnte beispielsweise sein, dass die Ärzte nicht genügend Impfwillige für die Terminvergabe finden konnten. Was können Apotheken in einem solchen Stornierungsfall tun?

»Stornierungen von bestellten Covid-19 Impfstoffen werden durch die Mitgliedsunternehmen des Phagro vor erfolgter Auslieferung grundsätzlich an andere bestellende Apotheken und / oder durch die jeweilige erstbestellende Apotheke auf andere ärztliche Bestellungen verteilt« informiert der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) auf Nachfrage der PZ. Damit können Apotheken die Stornierungen an den Großhandel weitergeben, dieser versucht auf andere Apotheken und Ärzte umzubuchen. Nachgefragt bei den Großhändlern erklärte auch Sanacorp, dass diese »Teilstornierung« nachdem der Großhändler die Apotheken informiert hat, wie viele Impfstoff in wenigen Tagen ankommen wird, kein Problem darstelle. Nach dieser Meldung durch die Apotheke liefere Sanacorp »selbstverständlich nur die reduzierte Menge aus«. Dies komme in den Sanacorp-Niederlassungen aber derzeit »nicht häufig« vor.

Zu beachten ist hier zudem, dass auch bei Stornierungen von Covid-19-Impfstoffen, die Impfstoff-Kontingente zwischen den Betriebsärzten und den niedergelassenen Ärzten (Vertrags- und Privatärzte) separat voneinander gehalten werden müssen. Das bedeutet, wenn eine Betriebsärztin Impfstoffe nach der Bestellung storniert, dann dürfen die übrig gebliebenen Impfdosen nur an Bestellungen einer anderen Betriebsärztin gegeben werden, die beispielsweise mehr geordert hatte, als es die zugesicherte jeweilige Mindestmenge erlaubt.

Impfstoff-Rückgabe laut Phagro unter Umständen möglich

Doch wie sieht es aus mit Impfstoffen, die vom Großhandel bereits an die Apotheke ausgeliefert wurden, aber nicht von den Ärzten abgerufen werden? Laut Phagro ist eine Rücknahme der Impfstoffe auch dann möglich, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: »Rückgaben von für die betriebsärztliche Versorgung vorgesehenen Covid-19 Impfstoffen von Apotheken an Großhandlungen sind dem Phagro nicht bekannt, aber im Rahmen der strengen regulatorischen Vorgaben der Arzneimittelhandelsverordnung und der GDP-Leitlinien auf der Grundlage und unter Einhaltung der zugelassenen Transport- und Lagerbedingungen der jeweiligen Covid-19 Impfstoffe möglich.« Damit sind vor allem die strengen Auflagen was den Transport der Corona-Impfstoffe angeht, gemeint. Laut einer Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer dürfen die Impfstoffe nach dem Auftauen lediglich bis zu 12 Stunden transportiert werden. Bei Überschreitung dieses Zeitfensters können die Impfstoffe nicht mehr verwendet und müssen vernichtet werden.

Allerdings sehen einzelne Großhändler diese Sachlage etwas anders. Nachgefragt bei Noweda und Sanacorp erklärten Sprecher der Unternehmen, dass diese Rückgabe von Covid-19-Impfstoffen an den Großhandel nicht möglich sei. Der Sanacorp-Sprecher erklärte, die Impfstoffe können »allein schon aus Haftungsgründen nicht zurückgenommen werden«. Und: »Impfstoff-Retouren gibt es bei Sanacorp nicht.« Laut der Phagro-Information könnten Rückgaben aber theoretisch erfolgen. Auch bei der Gehe und bei Phoenix hakte die PZ nach, wie sich Apotheken in diesen Situationen verhalten sollen. Allerdings wollten die beiden Pharmagroßhändler hierzu keine Stellungnahme abgeben.

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