Was im Alter zählt |
Christina Hohmann-Jeddi |
16.09.2024 18:00 Uhr |
Entgegen einer landläufigen Auffassung sind ältere Autofahrer seltener an Unfällen beteiligt als jüngere. Wenn es aber kracht, sind sie häufiger Hauptverursachende. / Foto: Getty Images/Deagreez
Mit dem Auto zu Freunden, zum Supermarkt oder zum Konzert: Mobil zu sein, ist gerade im höheren Alter wichtig, um ein selbstständiges Leben zu führen. Es ist daher verständlich, dass die meisten Menschen möglichst lange noch Autofahren wollen. Doch verschiedene Fähigkeiten, die hierfür notwendig sind, lassen mit zunehmendem Alter nach.
So verschlechtern sich die sensorischen und kognitiven Funktionen, zudem können neurologische, psychische oder kardiovaskuläre Erkrankungen oder deren Therapie die Fahreignung einschränken. Daher gilt es, zwischen dem Bedürfnis nach Mobilität beziehungsweise Autonomie im Alter und Sicherheitsaspekten abzuwägen.
Rein rechtlich gesehen gibt es in Deutschland keine Altersgrenze für den Führerschein und auch keine verpflichtenden medizinischen Tests oder Fahrprüfungen. Anfang dieses Jahres wurde diskutiert, Gesundheitschecks für Senioren ab 70 Jahren verpflichtend oder freiwillig einzuführen. Der Grund war die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG). Doch das EU-Parlament sprach sich schließlich dafür aus, dass jedes Mitgliedsland eigene Regelungen bestimmen kann. Damit wird es in Deutschland absehbar keine neuen Regeln geben.
Hierzulande wird in dieser Frage bislang auf Eigenverantwortung gesetzt, betonen der Psychologe Professor Dr. Uwe Koch-Gromus und der Rechtsmediziner Professor Dr. Klaus Püschel vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Editorial zum Bundesgesundheitsblatt Nummer 8 vom August 2024, das sich ausführlich mit der Fahreignung im Alter befasst. Es bestehe aber die Pflicht zur Selbstprüfung: »Für jeden Kraftfahrenden (jung oder alt gleichermaßen) besteht vor Antritt einer Fahrt die Pflicht zur kritischen Selbstprüfung der Fahrtüchtigkeit.« Zweifelt jemand daran, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, sollte er dies ärztlich abklären lassen.
Wenn trotz eingeschränkter Eignung am Straßenverkehr teilgenommen wird, könne das Konsequenzen haben, berichtet Ewald Brandt vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr in einem weiteren Artikel des Bundesgesundheitsblatts. »Ist die Fahreignung nicht mehr gegeben und erfolgt dennoch eine Verkehrsteilnahme, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Werden dabei andere Personen gefährdet oder verletzt oder bedeutsame Sachschäden verursacht, kann sogar strafbares Verhalten gegeben sein.«