| Christina Hohmann-Jeddi |
| 11.05.2026 18:00 Uhr |
Hantaviren wie das Andes-Virus, besitzen ein einzelsträngiges RNA-Genom, das aus drei Segmenten besteht. / © Getty Images/Artur Plawgo/Science Photo Library
Das Schweizerische Nationale Referenzzentrum für neu auftretende Virusinfektionen am Universitätsspital Genf hat die erste vollständige Genomsequenz eines Andes-Hantavirus aus dem aktuellen Hantavirus-Ausbruch auf der Plattform Virological.org veröffentlicht. Das Virus wurde von einem Patienten aus der Schweiz isoliert, der am 5. Mai positiv auf das Andes-Virus, eine Form der Hantaviren getestet wurde. Die Veröffentlichung der Virusgenomsequenz erlaubt Forschenden weltweit jetzt, die Herkunft des Erregers nachzuvollziehen und nach Mutationen zu suchen, die eventuell die Übertragbarkeit oder Virulenz beeinflussen.
Beim Andes-Virus (ANV) handelt es sich um ein einzelsträngiges RNA-Virus, dessen Genom wie bei allen Hantaviren in drei Segmente unterteilt ist. Diese werden je nach Größe mit S- (small), M- (medium) und L-Segment (large) bezeichnet. Die Genomanalyse mittels Illumina-Sequenzierung sei in erster Linie für die phylogenetische Einordnung des Virus wichtig, sagt Professor Dr. Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) in Hamburg gegenüber dem Science Media Center Deutschland.
Zudem sei sie für die Eindämmung des Ausbruchs entscheidend. So helfe sie beim Management der Kontaktpersonen , indem sie den Erreger und damit die Notwendigkeit eines spezifischen Andes-Virus-Managements bestätigt. »Zweitens kann sie helfen, Infektionsketten besser zu rekonstruieren, wenn auch Sequenzen anderer Fälle vorliegen«, so Schmidt-Chanasit. Darüber könne man klären, ob die einzelnen Infektionen auf eine gemeinsame Quelle zurückgehen oder durch Mensch-zu-Mensch-Übertragungen entstanden sind. Drittens können mithilfe der Sequenz, die Diagnostik verfeinert werden.
Seiner Einschätzung nach ließe sich aus der veröffentlichen Sequenz aber »keine belastbaren Hinweise auf eine veränderte Übertragbarkeit oder Infektiosität« ableiten. Solche Schlussfolgerungen ließen sich nur bei Vorliegen entsprechender funktioneller Daten oder epidemiologischer Hinweise zu einem veränderten Verhalten des Virus ziehen, was derzeit aber nicht der Fall sei.
Ähnlich fällt die Einschätzung von Dr. Roland Schwarzer vom Universitätsklinikum Duisburg-Essen aus: »Aus den öffentlich sichtbaren Informationen – und ohne umfangreiche Analyse unsererseits – ergibt sich daher zunächst kein offensichtlicher Hinweis auf eine ungewöhnliche oder neuartige Virusvariante, aus der man allein eine veränderte Übertragbarkeit oder Infektiosität ableiten könnte.« Dies solle man aber nicht überinterpretieren, denn diese Eigenschaften ließen sich aus einer einzelnen Konsensussequenz nur sehr begrenzt vorhersagen.
Die genaue Analyse der Sequenz benötige noch Zeit, betont auch Professor Dr. Roman Wölfel, Leiter des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr in München. »Ob das Virus im vorliegenden Fall genetische Besonderheiten aufweist, die möglicherweise mit der Infektion zusammenhängen oder diese begünstigt haben könnten, muss nun in Ruhe und detailliert analysiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich daraus noch keine belastbaren Schlussfolgerungen ableiten.«